Studium in Meißen

Bewerbungen für die Bachelorstudiengänge Allgemeine Verwaltung, Digitale Verwaltung und Sozialverwaltung sowie den Diplomstudiengang Rechtspflege sind ab 1. Juni 2024 für den Studienbeginn im September 2025 über das untenstehende Bewerbungsformular der HSF Meißen möglich.

Ablauf an der HSF Meißen: Lebenslauf, Bewerbungsschreiben und Zeugnisse werden in diesem Verfahrensabschnitt nicht benötigt. Diese Unterlagen fordern die Einstellungsbehörden gegebenenfalls im weiteren Gang des Verfahrens gesondert an. Bitte beachten Sie, dass Sie sich im Online-Bewerbungsformular für mehrere Studiengänge mit unterschiedlichen Tätigkeitsgebieten bewerben können. Kreuzen Sie deshalb unbedingt an, für welche Studiengänge Sie sich bewerben.
Sobald Ihre Bewerbung registriert ist, werden Sie in ein mehrstufiges Auswahlverfahren einbezogen, welches folgende Stufen umfasst:

  • Stufe 1: Online-Bewerbung
  • Stufe 2: E-Mail mit Einladung zum und Teilnahme am Onlinetest
  • Stufe 3: gegebenenfalls Einladung zu Vorstellungsgesprächen bei den zuständigen Einstellungsbehörden

Für den nächsten Studienbeginn im September 2025 können Sie sich bis zum 31.01.2025 bewerben.

Direkt zum Bewerbungsformular

Für die Diplomstudiengänge Staatsfinanzverwaltung und Steuerverwaltung können Sie sich für den Studienbeginn 2025 bis zum 31. Januar 2025 direkt beim Landesamt für Steuern und Finanzen bewerben
Das Bewerberportal erreichen Sie unter www.steuerausbildung.sachsen.de

Für den Bachelorstudiengang Sozialversicherung können Sie sich für den Studienbeginn 2025 bis zum 31. Januar 2025 direkt bei der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland bewerben.
Das Bewerberportal erreichen Sie unter Bewerberportal Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland

Zugang

Im Unterschied zu anderen Hochschulen und Universitäten absolvieren Sie das Studium an der Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum in einem Beamtenverhältnis auf Widerruf, einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis oder in einem Ausbildungsverhältnis auf der Grundlage der Richtlinie der Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA). Dem jeweiligen Status entsprechend erhalten Sie Ausbildungsvergütung oder Beamtenanwärterbezüge. Sie werden daher nicht an der Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum „eingeschrieben“, sondern im Ergebnis eines mehrstufigen Auswahlverfahrens von der zuständigen Einstellungsbehörde eingestellt. Näheres zum Anstellungsverhältnis und der Vergütung können Sie dem Flyer des jeweiligen Studienganges auf unserer Website entnehmen. 

Um eingestellt werden zu können, müssen Sie zum Studienbeginn über die allgemeine Hochschulreife, die fachgebundene Hochschulreife oder die Fachhochschulreife verfügen. Darüber hinaus kann das Studium auch mit Abschlüssen der beruflichen Aufstiegsfortbildung aufgenommen werden. Bewerberinnen und Bewerber mit einer Berufsausbildung und dreijähriger Berufserfahrung im erlernten Beruf können sich nach erfolgreicher Hochschulzugangsprüfung für ein Studium bewerben. Einzelheiten zum Hochschulzugang können dem § 18 Absatz 1 bis 6 Sächsisches Hochschulgesetz entnommen werden. Darüber hinaus müssen gegebenenfalls die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden.

Hinweise zu Zeugnissen

Die Ergebnisse folgender Zeugnisse werden in das zentrale Auswahlverfahren für die Vergabe der Studienplätze einbezogen und müssen im Online-Bewerbungsformular eingetragen werden:

Für Schülerinnen und Schüler, die derzeit

  • das Gymnasium besuchen: das Zeugnis der Klasse 11, 2. Halbjahr
  • das Berufliche Gymnasium besuchen: das Zeugnis der Klasse 12, 2. Halbjahr
  • die 2-jährige Fachoberschule besuchen: das Jahreszeugnis der Klasse 11, 2. Halbjahr
  • eine Berufsfachschule besuchen und über eine Zusatzausbildung die Fachhochschulreife erwerben: das letzte Jahreszeugnis und die Bestätigung der Berufsfachschule über den Erwerb der FH-Reife.

Für Bewerberinnen und Bewerber, die bereits über die allgemeine bzw. Fachhochschulreife verfügen

  • das Abschlusszeugnis mit der jeweiligen Zugangsberechtigung.

Sollte Ihnen eine Online-Bewerbung nicht möglich sein oder sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle Auswahlausschuss. Die Kontaktdaten finden Sie am Ende dieser Seite.

Bewerberinnen und Bewerber mit Beeinträchtigung, Behinderung und/oder chronischer Erkrankung

Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung, chronischer Erkrankung oder anderen studienerschwerenden Beeinträchtigungen unterstützen wir - falls notwendig - mit individuellen Maßnahmen, um das Online-Auswahlverfahren optimal vorzubereiten und durchzuführen. 
Möchten Sie zur Durchführung des Auswahlverfahrens einen Nachteilsausgleich in Anspruch nehmen, bitten wir Sie, den folgenden Fragebogen ausgefüllt per E-Mail an die Geschäftsstelle des Auswahlausschusses zusenden. Das Ausfüllen des Fragebogens ist Ihnen selbstverständlich freigestellt. Die Informationen werden vertraulich behandelt und dienen lediglich der Organisation des Auswahlverfahrens sowie der Vorbereitung des Studiums.

Weitere Informationen zum Thema Studium und Inklusion finden Sie auf unserer Seite Studieren mit Beeinträchtigung.

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