Studium in Meißen

Das Bewerbungsverfahren für die Bachelorstudiengänge Allgemeine Verwaltung, Digitale Verwaltung, Sozialversicherung und Sozialverwaltung sowie den Diplomstudiengang Rechtspflege sind für den Studienbeginn im September 2025 abgeschlossen. 
Über den Ablauf des Bewerbungsverfahrens und die Einstellungsbehörden für den Studienstart im September 2026 infomieren Sie sich bitte ab Mai 2025 auf dieser Seite.

Für die Diplomstudiengänge Staatsfinanzverwaltung und Steuerverwaltung können Sie sich für den Studienbeginn 2025 noch bis zum 28. Februar 2025 direkt beim Landesamt für Steuern und Finanzen bewerben
Das Bewerberportal erreichen Sie unter www.steuerausbildung.sachsen.de

Zugang

Im Unterschied zu anderen Hochschulen und Universitäten absolvieren Sie das Studium an der Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum in einem Beamtenverhältnis auf Widerruf, einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis oder in einem Ausbildungsverhältnis auf der Grundlage der Richtlinie der Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA). Dem jeweiligen Status entsprechend erhalten Sie Ausbildungsvergütung oder Beamtenanwärterbezüge. Sie werden daher nicht an der Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum „eingeschrieben“, sondern im Ergebnis eines mehrstufigen Auswahlverfahrens von der zuständigen Einstellungsbehörde eingestellt. Näheres zum Anstellungsverhältnis und der Vergütung können Sie dem Flyer des jeweiligen Studienganges auf unserer Website entnehmen. 

Um eingestellt werden zu können, müssen Sie zum Studienbeginn über die allgemeine Hochschulreife, die fachgebundene Hochschulreife oder die Fachhochschulreife verfügen. Darüber hinaus kann das Studium auch mit Abschlüssen der beruflichen Aufstiegsfortbildung aufgenommen werden. Bewerberinnen und Bewerber mit einer Berufsausbildung und dreijähriger Berufserfahrung im erlernten Beruf können sich nach erfolgreicher Hochschulzugangsprüfung (*.pdf, 74KB) für ein Studium bewerben. Einzelheiten zum Hochschulzugang können dem § 18 Absatz 1 bis 6 Sächsisches Hochschulgesetz entnommen werden. Darüber hinaus müssen gegebenenfalls die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden.

Weitere Informationen zum Thema Studium und Inklusion finden Sie auf unserer Seite Studieren mit Beeinträchtigung.

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