Diplomstudiengänge

Absolventen der Studiengänge Rechtspflege, Steuerverwaltung und Staatsfinanzverwaltung erhalten nach dreijährigem Studium die Befähigung für die erste Einstiegsebene der höheren Laufbahn in der jeweiligen Fachrichtung.

Nach Abschluss ihres Studiums haben die Absolventen dann die Möglichkeit, ein berufsbegleitendes Diplomierungsverfahren zu durchlaufen. Bei erfolgreichem Abschluss dieses Verfahrens erwerben sie je nach Fachrichtung die Diplomgrade:

  • Diplom-Rechtspfleger/in (FH),
  • Diplom-Finanzwirt/in (FH) oder
  • Diplom-Verwaltungswirt/in (FH)

Kontakt zur Ansprechpartnerin für auslaufende Diplomstudiengänge der Fachbereiche Allgemeine Verwaltung, Sozialverwaltung und Sozialversicherung

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