Allgemeine Verwaltung
Verwaltungswirtinnen und -wirte gehören zu den vielseitigen Generalisten im Allgemeinen Verwaltungsdienst. Die Auszubildenden werden für anspruchsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeiten vorbereitet, die ein Verständnis für gesellschaftliche Zusammenhänge, das Anwenden von Gesetzen und die Kommunikation mit Bürgerinnen und Bürgern sowie Behörden erfordern. Als gut ausgebildete Fachkräfte tragen die Absolventinnen und Absolventen wesentlich zur Erfüllung staatlicher Aufgaben und dem reibungslosen Funktionieren des Gemeinwesens bei.
Einstellungsbehörde für die Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsebene der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung mit fachlichem Schwerpunkt Allgemeiner Verwaltungsdienst ist die Landesdirektion Sachsen.
Braustraße 2
04107 Leipzig
Telefon: +49 341 977-1300
Die Ausbildung in der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung ist an bestimmte Zugangsvoraussetzungen gebunden. Bewerberinnen und Bewerber müssen:
- im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes die Deutsche oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union vorweisen.
- die mittlere Reife oder einen gleichwertigen Bildungsabschluss (z.B. Hauptschulabschluss mit anschließend abgeschlossener förderlichen Berufsausbildung) nachweisen.
- mindestens 16 Jahre alt sein.
- die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für eine Einstellung als Anwärterin bzw. Anwärter erfüllen.
Hinweis: Bei der Ausbildung im Bereich Allgemeine Verwaltung mit fachlichen Schwerpunkt Vollzugsdienst in Abschiebehaft- und Ausreisegewahrsamseinrichtungen ist eine Einstellung erst ab dem 18. und nur bis zum 39. Lebensjahr möglich.
Während ihrer Ausbildung erhalten Beamtinnen und Beamte auf Widerruf monatlich ein Gehalt von 1.378,41 EUR (Stand 08/2023). Unter bestimmten Voraussetzungen kann außerdem einen Familienzuschlag beantragt werden.
Zusätzlich werden auf Nachweis vermögenswirksame Leistungen in der Höhe von zuzüglich monatlich 6,65 EUR gewährt. Die Anwärterbezüge sind lohnsteuer- und gegebenenfalls kirchensteuerpflichtig, jedoch nicht sozialabgabepflichtig. Im Krankheitsfall haben Auszubildende weiterhin Anspruch auf Lohnzahlungen.
Zur Kompensation bei der Pflegeversicherung wird im Freistaat Sachsen der Anspruch auf monatliche Anwärterbezüge gemäß § 3a Abs. 1 BBesG um 0,5 von Hundert eines vollen Monatsbezuges abgesenkt.
Für den nächsten Ausbildungsbeginn im September 2025 ist das Bewerbungsverfahren abgeschlossen. Für den Ausbildungsbeginn im September 2026 informieren Sie sich bitte ab Juni 2025 auf der Seite des Ausbildungszentrum Bobritzsch https://www.justiz.sachsen.de/abzb/index.html