Allgemeine Verwaltung

Verwaltungswirtinnen und -wirte gehören zu den vielseitigen Generalisten im Allgemeinen Verwaltungsdienst. Die Auszubildenden werden für anspruchsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeiten vorbereitet, die ein Verständnis für gesellschaftliche Zusammenhänge, das Anwenden von Gesetzen und die Kommunikation mit Bürgerinnen und Bürgern sowie Behörden erfordern. Als gut ausgebildete Fachkräfte tragen die Absolventinnen und Absolventen wesentlich zur Erfüllung staatlicher Aufgaben und dem reibungslosen Funktionieren des Gemeinwesens bei.

Die Eignung der Bewerberinnen und Bewerber wird in einem mehrstufigen Auswahlverfahren festgestellt. Eine entsprechende Geschäftsstelle an der HSF koordiniert und verwaltet in enger Zusammenarbeit mit den Einstellungsbehörden die eingehenden Bewerbungen.

Einstellungsbehörde für die Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsebene der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung mit fachlichem Schwerpunkt Allgemeiner Verwaltungsdienst ist die Landesdirektion Sachsen.

Braustraße 2
04107 Leipzig
Telefon: +49 341 977-1300

Landesdirektion Sachen

Die Ausbildung in der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung ist an bestimmte Zugangsvoraussetzungen gebunden. Bewerberinnen und Bewerber müssen:

  • im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes die Deutsche oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union vorweisen.
  • die mittlere Reife oder einen gleichwertigen Bildungsabschluss (z.B. Hauptschulabschluss mit anschließend abgeschlossener förderlichen Berufsausbildung) nachweisen.
  • mindestens 16 Jahre alt sein.
  • die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für eine Einstellung als Anwärterin bzw. Anwärter erfüllen.

Hinweis: Bei der Ausbildung im Bereich Allgemeine Verwaltung mit fachlichen Schwerpunkt Vollzugsdienst in Abschiebehaft- und Ausreisegewahrsamseinrichtungen ist eine Einstellung erst ab dem 18. und nur bis zum 39. Lebensjahr möglich.

Während ihrer Ausbildung erhalten Beamtinnen und Beamte auf Widerruf monatlich ein Gehalt von 1.378,41 EUR (Stand 08/2023). Unter bestimmten Voraussetzungen kann außerdem einen Familienzuschlag beantragt werden.

Zusätzlich werden auf Nachweis vermögenswirksame Leistungen in der Höhe von zuzüglich monatlich 6,65 EUR gewährt. Die Anwärterbezüge sind lohnsteuer- und gegebenenfalls kirchensteuerpflichtig, jedoch nicht sozialabgabepflichtig. Im Krankheitsfall haben Auszubildende weiterhin Anspruch auf Lohnzahlungen.

Zur Kompensation bei der Pflegeversicherung wird im Freistaat Sachsen der Anspruch auf monatliche Anwärterbezüge gemäß § 3a Abs. 1 BBesG um 0,5 von Hundert eines vollen Monatsbezuges abgesenkt.

Für den nächsten Ausbildungsbeginn im September 2025 können Sie sich bis 31.01.2025 bewerben.

Die Bewerbung für eine Ausbildung zur Verwaltungsfachwirtin bzw. zum Verwaltungsfachwirt erfolgt über ein online-Bewerbungsformular. Sie können sich gleichzeitig für mehrere Fachbereiche bewerben. Kreuzen Sie bei der online-Bewerbung bitte die gewünschte Laufbahn bzw. Laufbahnen an. Nach Abschluss der online-Bewerbung werden Sie in das mehrstufige Auswahlverfahren einbezogen.

Direkt zum Bewerberportal

Hinweise zu Zeugnissen und Unterlagen

Bei der online-Bewerbung müssen Sie noch keine Unterlagen wie Lebenslauf, Bewerbungsschreiben oder Zeugnisse einreichen. Die Einstellungsbehörden fordern diese Nachweise erst im weiteren Verlauf des Verfahrens an.

Im Rahmen des zentralen Auswahlverfahrens für die Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsebene werden folgende Schulzeugnisse akzeptiert:

  • Oberschule, Realschule oder Gesamtschule: Zeugnis der Klasse 9, 2. Halbjahr
  • Bei abgeschlossener mittlerer Reife bzw. Realschulabschluss: Zeugnis über den Realschulabschluss
  • Gymnasium: Zeugnis der Klasse 10, 2. Halbjahr
  • Berufliches Gymnasium: Zeugnis der Klasse 10, 2. Halbjahr oder Zeugnis über den Realschulabschluss
  • 2-jährige Fachoberschule: Zeugnis über den Realschulabschluss

Hinweis für Bewerberinnen und Bewerber mit Beeinträchtigung, Behinderung und/oder chronischer Erkrankung

Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung, chronischer Erkrankung oder anderen studienerschwerenden Beeinträchtigungen unterstützen wir - falls notwendig - mit individuellen Maßnahmen, um das Online-Auswahlverfahren optimal vorzubereiten und durchzuführen. 
Möchten Sie zur Durchführung des Auswahlverfahrens einen Nachteilsausgleich in Anspruch nehmen, bitten wir Sie, den folgenden Fragebogen ausgefüllt per E-Mail an die Geschäftsstelle des Auswahlausschusses zusenden. Das Ausfüllen des Fragebogens ist Ihnen selbstverständlich freigestellt. Die Informationen werden vertraulich behandelt und dienen lediglich der Organisation des Auswahlverfahrens sowie der Vorbereitung der Ausbildung. 

Fragebogen für Menschen mit Beeinträchtigung, Behinderung und/oder chron. Erkrankung (*.pdf, 27 KB)

Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt und erhalten während der Ausbildung eine spezielle Betreuung und Ausstattung. Das Ausbildungszentrum in Bobritzsch bietet technische Hilfsmittel, ergonomische Möbel, Rampen und Aufzüge, um die Bedürfnisse der Anwärterinnen und Anwärter mit Behinderungen zu erfüllen. Zusätzlich werden behindertengerechte Wohnheimplätze und Unterstützung bei der individuellen Integration in das Ausbildungszentrum zur Verfügung gestellt.

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