Einstellungs- und Praktikumsbehörden
Das Studium folgt einem dualen System bestehend aus fachtheorethischen Semestern bzw. Studienabschnitten an der Hochschule Meißen und berufspraktischen Semestern bzw. Studienabschnitten bei den Einstellungsbehörden oder anderen geeigneten Ausbildungsstellen in der Verwaltung.
Das Studium an der HSF Meißen setzt voraus, dass Sie vor Beginn Ihres Studiums von einer Einstellungsbehörde in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen wurden, in ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis eingestellt wurden oder einen Ausbildungsvertrag auf der Grundlage der Richtlinie der Richtlinie der Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) abgeschlossen haben.
Die Studiengänge umfassen in der Regel zwei Jahre fachtheoretisches und ein Jahr berufspraktisches Studium. Der Studiengang Digitale Verwaltung umfasst zweieinhalb Jahre fachtheoretisches und ein Jahr berufspraktisches Studium. Die berufspraktischen Studienabschnitte sind in der Regel bei den Einstellungsbehörden durchzuführen. Informationen zu den Praktika finden Sie auf den jeweiligen Seiten der Studiengänge.
Mögliche Einstellungsbehörden sind:
- das Oberlandesgericht für den Diplomstudiengang Rechtspflege
- das Landesamt für Steuern und Finanzen für die Diplomstudiengänge Steuerverwaltung und Staatsfinanzverwaltung
- die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland für den Bachelorstudiengang Sozialversicherung
- die Landesdirektion Sachsen, die Landkreise, kreisfreien und kreisangehörigen Städte und Gemeinden und der Kommunale Sozialverband für die Bachelorstudiengänge Allgemeine Verwaltung, Digitale Verwaltung und Sozialverwaltung
Mit dem Studienbeginn begründen die Einstellungsbehörden für die Bachelorstudiengänge Allgemeine Verwaltung, Sozialverwaltung, Sozialversicherung und Digitale Verwaltung mit ihren Studierenden ein Beamtenverhältnis auf Widerruf oder ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis oder schließen einen Ausbildungsvertrag auf der Grundlage der Richtlinie der Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA).
Leitfaden öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis
Nähere Informationen über Begründung und Beendigung eines öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses finden Sie in diesem Leitfaden sowie in den FAQs:
Sofern kommunale Einstellungsbehörden einzelne berufspraktische Module in den Bachelorstudiengängen Allgemeine Verwaltung, Digitale Verwaltung oder Sozialverwaltung nicht anbieten können, empfiehlt sich die Gründung von Ausbildungsverbünden. Beigefügter Leitfaden ist dabei Hilfestellung (*.pdf, 583 KB)