Prüfung und Diplomarbeit
Prüfungen
Am Ende des ersten fachtheoretischen Studienabschnitts, dem Grundstudium 1, wird eine schriftliche Zwischenprüfung abgelegt. Nach dem letzten fachtheoretischen Studienabschnitt, dem Hauptstudium 2, folgt die schriftliche und mündliche Laufbahnprüfung. Während der fachtheoretischen Studienabschnitte werden darüber hinaus Aufsichts- und Abschlussarbeiten geschrieben.
Das Studium für den Einstieg in die Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Finanz- und Steuerverwaltung mit dem Schwerpunkt Steuerverwaltungsdienst wird durch die Steuerbeamtenausbildungs- und –prüfungsordnung (StBAPO) vom 26. Oktober 2022 geregelt. Hier finden Sie auch nähere Informationen zu Prüfungsfächern, der Bewertung von Prüfungsleistungen, dem Bestehen und Nichtbestehen von Prüfungen und vielem mehr.
Diplomarbeit
Studierende stellen in einer Diplomarbeit unter Beweis, dass sie nebenberuflich innerhalb einer Frist von neun Monaten eine eigenständige wissenschaftliche Leistung zu einer fachlich relevanten Problemstellung erbringen können. Themen werden nach selbstständiger Auswahl der Studierenden vom Diplomierungsausschuss zugelassen. Für eine bestandene Diplomarbeit werden dreißig ECTS-Punkte vergeben. Das Verfahren zur Diplomarbeit ist in der Diplomierungsordnung geregelt.
Ihre Ansprechpersonen
Studierendensekretariat Fachbereich Steuerverwaltung und Staatsfinanzverwaltung
Anna Metke
Telefon: +49 3521 473-110
E-Mail: studsek-finanzen@hsf.sachsen.de
Vorsitzender des Diplomausschusses
Dr. Pierre Frotscher
Telefon: +49 3521 473-166
E-Mail: pierre.frotscher@hsf.sachsen.de