Praktikum

Die Praxis ist wesentlicher Bestandteil des Studiums. Während der berufspraktischen Studienzeit in ihrem Ausbildungsfinanzamt erlernen die Studierenden die Anwendung von Rechtsprinzipien in allen relevanten Aufgabenbereichen.

In Ausbildungsgemeinschaften (AbAg) von mindestens 120 Lehrveranstaltungsstunden verknüpfen die Studierenden darüber hinaus praktische Übungen und effektive Arbeitsmethoden mit dem theoretischen Wissen ihres Fachstudiums.

In den Finanzämtern gehen die Studierenden unterschiedlichen Aufgaben nach:

  • In der Veranlagung lernen die Studierenden alles rund um die Einkommensteuerveranlagung. Dazu zählt die Prüfung von Einkommensteuererklärungen, die Verhandlung mit Steuerpflichtigen und Steuerberatern sowie die Festsetzung der Steuer in Einkommensteuerbescheiden.
     
  • In der Rechtsbehelfsstelle können die Studierenden Einsprüche prüfen und formulieren Einspruchsentscheidungen auf Basis von Fachliteratur und Gerichtsurteilen.
     
  • Bei der Betriebsprüfung setzen sich die Studierenden mit der Buchführung von Betrieben auseinander. Sie lernen die steuerliche Bedeutung wirtschaftlicher Vorgänge zu deuten und zu erfassen.