Staatsfinanzverwaltung
Alle zwei Jahre haben Interessierte die Möglichkeit, das duale Studium der Staatsfinanzverwaltung aufzunehmen. Absolventinnen und Absolventen eröffnen sich vielfältige Berufschancen im öffentlichen Dienst des Freistaates Sachsen. Für den nächsten Studienbeginn im September 2025 können Sie sich bis zum 31. Januar 2025 direkt beim Landesamt für Steuern und Finanzen bewerben.
Das Bewerberportal finden Sie hier.
Im Studium der Staatsfinanzverwaltung werden umfassende Kenntnisse im Bereich der öffentlichen Finanzverwaltung, des Immobilien- und Baumanagements sowie des Haushalts-, Organisations- und Personalmanagements vermittelt.
Absolventinnen und Absolventen können mit ihrem Studium vielfältige Aufgaben im Landesamt für Steuern und Finanzen, im Finanzministerium sowie in den Staatsbetrieben Sächsisches Immobilien- und Baumanagement und Zentrales Flächenmanagement übernehmen. Darüber hinaus eröffnet der Studienabschluss auch die Möglichkeit, in anderen staatlichen Einrichtungen in den Bereichen Haushalt, Personal oder Organisation tätig zu werden.
Mögliche Aufgabenbereiche:
- Festsetzung, Anordnung und Abrechnung der Bezüge und Geldleistungen von Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern, Auszubildenden, Beamtinnen/Beamten, Richterinnen/Richtern und Pensionären in Sachsen
- Abwicklung des Zahlungsverkehrs des Freistaats Sachsen
- Prozessvertretung des Freistaates Sachsen in Zivil-, Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsrechtsstreitigkeiten
- Bearbeitung von Personalangelegenheiten im Landesamt für Steuern und Finanzen sowie in sächsischen Finanzämtern
- Verantwortung von Grundstücksverkehr, Grundstücksverwaltung und Grundstücksbewirtschaftung staatlicher Liegenschaften
- Räumliche Unterbringung staatlicher Behörden und sonstiger nicht rechtsfähiger Landeseinrichtungen
Das Studium beginnt jährlich am 1. September und besteht aus 21 Monaten Theorie an der HSF Meißen sowie insgesamt 15 Monaten Praxis bei Behörden wie dem Landesamt für Steuern und Finanzen, dem Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement oder dem Sächsischen Staatsministerium der Finanzen.
Das Fachstudium gliedert sich in ein Grund- und ein Hauptstudium. Das Grundstudium vermittelt die Grundlagen der relevanten Rechtsgebiete für die Staatsfinanzverwaltung, während das Hauptstudium bestimmte Themenbereiche vertieft und erweitert. In einer wissenschaftlichen Hausarbeit werden anschließend die methodischen und sozialen Kompetenzen angewendet, die das Fachstudium vermittelt.
Das Fachstudium beinhaltet folgende Studienschwerpunkte:
- Staats- und Verwaltungsrecht
- Beamten-, Besoldungs-, Versorgungsrecht
- Steuerrecht
- Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht
- Liegenschaftsrecht, Liegenschaftswesen
- Arbeitsvertrags- und Arbeitsschutzrecht
- Tarifrecht, Sozialversicherungsrecht
- Haushaltsrecht, Kassen- und Rechnungswesen
- Wirtschaftswissenschaften
- Informations- und Wissensmanagement
- Fächer der Sozial- und Methodenkompetenz
Nach erfolgreichem Abschluss des dreijährigen Studiums können Absolventinnen und Absolventen in die Laufbahngruppe 2 als erste Ebene der Fachrichtung Finanz- und Steuerverwaltung mit fachlichem Schwerpunkt Staatsfinanzverwaltung einsteigen.
Studierende können nach dem Studium eine eigenständige wissenschaftliche Leistung in Form einer Diplomarbeit erbringen und erhalten dann zusätzlich den akademischen Grad Diplom-Verwaltungswirt/in (FH).
Ihre Ansprechpersonen
Studierendensekretariat Fachbereich Steuerverwaltung und Staatsfinanzverwaltung
Anna Metke
Telefon: +49 3521 473-110
E-Mail: studsek-finanzen@hsf.sachsen.de