Prüfung und Diplomarbeit

Prüfungen

Nach dem letzten fachtheoretischen Studienabschnitt, dem Fachstudium III, folgt die schriftliche und mündliche Staatsprüfung. Während der fachtheoretischen Studienabschnitte werden darüber hinaus mehrere Aufsichtsarbeiten geschrieben sowie mündliche Prüfungen abgelegt.

Das Studium für den Einstieg in die Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Justiz mit fachlichem Schwerpunkt Justizdienst wird durch die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Ausbildung und Prüfung von Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger geregelt. Hier finden Sie auch nähere Informationen zu Prüfungsfächern, der Bewertung von Prüfungsleistungen, dem Bestehen und Nichtbestehen von Prüfungen und vielem mehr.

Diplomarbeit

Studierende stellen in einer Diplomarbeit unter Beweis, dass sie nebenberuflich innerhalb einer Frist von neun Monaten eine eigenständige wissenschaftliche Leistung zu einer fachlich relevante Problemstellung erbringen können. Themen werden nach selbstständiger Auswahl der Studierenden vom Diplomierungsausschuss zugelassen. Für eine bestandene Diplomarbeit werden dreißig ECTS-Punkte vergeben. Das Verfahren zur Diplomarbeit ist in der Diplomierungsordnung geregelt.

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