Rechtspflege

Berufsbild

Rechtspfleger nehmen die Aufgaben der freiwilligen und streitigen Gerichtsbarkeit wahr, die ihnen durch das Rechtspflegergesetz übertragen sind. Sie arbeiten in ihrem Wirkungskreis bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften selbstständig und eigenverantwortlich. Rechtspfleger sind nicht an Weisungen von Vorgesetzten gebunden, sondern - wie die Richter - nur dem Gesetz unterworfen.

Der anspruchsvolle und vielseitige Beruf eignet sich für Interessenten, die eine gute Allgemeinbildung besitzen, sich mündlich und schriftlich gewandt ausdrücken können, aufgeschlossen, entscheidungsfreudig und bereit zur Übernahme von Verantwortung sind sowie Freude im Umgang mit rechtsuchenden Bürgern haben.

Die vielfältigen Aufgaben umfassen u.a.:

  • Nachlasssachen:
    Eröffnung von Testamenten, Erteilung von Erbscheinen
  • Handelsregister:
    Entscheidung über Eintragungen im Handels-/Vereinsregister
  • Vormundschafts-, Familien- und Betreuungssachen:
    Bestellung und Beaufsichtigung von Vormündern, Betreuern und Pflegern, Genehmigung von Rechtsgeschäften für Minderjährige und Betreute
  • Grundbuchsachen:
    Entscheidung über Eintragung von Eigentumswechseln, 
    Hypotheken und Grundschulden
  • Zwangsvollstreckung:
    Pfändung von Forderungen, Anordnung und Durchführung der Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung von Grundstücken, Durchführung von Insolvenzverfahren
  • Kostensachen:
    Festsetzung von Gerichts- und Anwaltskosten
  • Strafsachen:
    Vollstreckung von Geld- und Freiheitsstrafen
  • Rechtsantragstelle:
    Aufnahme von Klagen und Anträgen

Neben diesen Aufgaben sind Rechtspfleger auch mit herausgehobenen Tätigkeiten in der Justizverwaltung befasst, z. B. als Geschäfts- oder Gruppenleiter, Referent für Haushalts- und Personalfragen, Bezirksrevisor oder Gerichtsvollzieherprüfungsbeamter.

Studienaufbau

Das dreijährige Studium beginnt regelmäßig am 1. September eines Jahres. Die theoretischen Studienabschnitte von insgesamt 24 Monaten an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege (FH), Fortbildungszentrum des Freistaates Sachsen (HSF) wechseln sich ab mit Praxisphasen von insgesamt 15 Monaten bei Gerichten und Staatsanwaltschaften.

Durch die enge Verflechtung von Studien- und Praxisabschnitten können die im Studium vermittelten umfassenden Rechtskenntnisse unmittelbar in der Praxisausbildung vor Ort angewandt und vertieft werden. Die Ausbildung am Arbeitsplatz wird durch Arbeitsgemeinschaften, in denen besondere berufspraktische Inhalte behandelt werden, und Unterweisungen in die justizspezifischen EDV-Programme ergänzt.

Studienschwerpunkte

  • Schuldrecht
  • Erbrecht
  • Familienrecht
  • Vormundschaftsrecht, Betreuungsrecht, Pflegschaftsrecht
  • Mobiliar- und Immobiliarsachenrecht
  • Kreditsicherungsrecht
  • Grundbuchrecht
  • Zivilprozessrecht
  • Kostenrecht
  • Insolvenzrecht
  • Einzelzwangsvollstreckungsrecht
  • Zwangsversteigerungs-/Zwangsverwaltungsrecht
  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Registerrecht
  • Strafrecht und Strafverfahrensrecht
  • Strafvollstreckungsrecht

Abschluss

Das dreijährige Studium führt bei erfolgreichem Abschluss zur Befähigung für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsebene (vormals gehobener Dienst) und berechtigt zum Führen der Bezeichnung Rechtspfleger/in.

Darüber hinaus verleiht die Hochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege (FH), Fortbildungszentrum des Freistaates Sachsen (HSF) den akademischen Grad Diplom-Rechtspfleger/in (FH), wenn zusätzlich eine eigenständige wissenschaftliche Leistung in Form einer Diplomarbeit erfolgreich erbracht wurde.

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