Vereinbarkeit Familie und Studium
Um gleiche Chancen im Studium zu ermöglichen, müssen individuelle Lebenslagen beachtet werden.
Zu den besonderen Herausforderungen und Aufgaben des Lebens gehören freudige Ereignisse wie die Elternschaft, aber auch schwierige Zeiten, beispielsweise durch die Pflege von Angehörigen.
Die HSF Meißen möchte Sie dabei unterstützen, Ihr Studium unter besonderen Lebenssituationen zu meistern. Dazu werden einerseits strukturelle Rahmenbedingungen betrachtet und Maßnahmen umgesetzt, z. B.:
- langfristigere Lehrplanung, um private Termine zu koordinieren
- Vorlesungszeiten in der Regel von 08:00 Uhr bis 15:30/16:00 Uhr; in Ausnahmefällen bis 17:20 Uhr
- Termine für Gremienarbeit zu familienfreundlichen Zeiten
- Ansprechpersonen für individuelle Belange
- verschiedene Beratungsangebote
Andererseits gibt es weitere individuelle Maßnahmen und Nachteilsausgleiche im Studium und bei Leistungsnachweisen, um die Rahmenbedingungen für Sie adäquat anzupassen.
Durch die vergleichsweise geringe Anzahl Studierender ist es möglich, auf Situationen individuell einzugehen. Dies ist notwendig, da durch die Struktur des Studiums an der HSF Angebote, wie ein Teilzeitstudium oder Urlaubssemester, nicht vorgesehen sind.
Für schwangere und stillende Studentinnen gelten das Mutterschutzgesetz (MuSchG) oder die Sächsische Urlaubs-, Mutterschutz- und Elternzeitverordnung (SächsUrlMuEltVO), je nach Anstellungsverhältnis. Während der Schutzfrist (sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung) dürfen Studentinnen nicht an Lehrveranstaltungen teilnehmen oder Prüfungsleistungen ablegen - außer sie erklären sich ausdrücklich schriftlich dazu.
Für schwangere Studentinnen und Studierende in Elternzeit oder mit Kinderbetreuungsaufgaben kann im Einzelfall ein Anspruch auf Nachteilsausgleich bestehen.
Die Familienbeauftrage, der Vertrauensdozent, Ihre Fachbereichsleitung und/oder Ihre Studienorganisation stehen Ihnen als beratende Ansprechpersonen zur Verfügung.
Pflegende Angehörige sind Personen, die sowohl Körperpflege als auch informelle Pflege (Unterstützung im Haushalt, Einkaufen, Kontakt zu Kostenträgern, etc.) leisten. Pflegesituationen können sehr schnell zu physischen und psychischen Belastungen werden. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie sich frühzeitig um Entlastung kümmern und Ihre Situation mit der Familienbeauftragten, dem Vertrauensdozenten, Ihrer Fachbereichsleitung und/oder Ihrer Studienorganisation besprechen, bevor Ihre Noten schlechter werden, Sie Abgabefristen versäumen oder selbst krank werden. Im Einzelfall kann ein Anspruch auf Nachteilsausgleich bestehen.
Da jede Lebenssituation individuell ist, werden auch die möglichen Maßnahmen zur Unterstützung individuell und auf schriftlichen Antrag geprüft. Die folgende Aufzählung zeigt Beispiele, die jedoch nicht pauschal gewährt werden.
Im Studium:
- hybride Teilnahme an Lehrveranstaltungen in Notfällen bei der Kinderbetreuung (beispielsweise Kita-Streik)
- Anspruch auf Freistellung bei Vorsorgeuntersuchungen unter Fortzahlung
(Grundlage bei Angestellten: § 29 TVöD, TV-L, TV-TgDRV oder bei Beamten: § 12 SächsUrlMuEltVO) - Frauenruheraum
- individuelle Wohnraumangebote
- Rückstellung um ein Studienjahr
Bei Leistungsnachweisen:
Dies kann im Rahmen der jeweiligen Studiengänge und den Prüfungsordnungen voneinander abweichen. Zuständig für die Entscheidung ist der jeweilige Prüfungsausschuss. Dem Antrag sind entsprechende Belege beizufügen (beispielsweise Mutterpass, ärztliche Bestätigungen, Gutachten über pflegerische Maßnahmen).
- alternative Termine für Leistungsnachweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt
(bei begründetem Rücktritt nach der jeweiligen Prüfungsordnung) - zusätzliche Pausen in schriftlichen Prüfungen (beispielsweise Liegepausen bei Schwangeren)
- Verlängerung von Abgabefristen bei Haus- oder Abschlussarbeiten
- Verlegung des Bearbeitungszeitraums bei Seminararbeit, Hausarbeit, Bachelorarbeit, Masterarbeit
- Gewährung der Möglichkeit der Anmeldung zum Praktikum oder einer Abschlussarbeit auch außerhalb der normalen Anmeldezeiten
Bitte beachten Sie: durch den Nachteilsausgleich werden die Rahmenbedingungen angepasst, jedoch nicht die eigentliche Studien- und Prüfungsleistung.
Ein Anspruch auf einen bestimmten Nachteilsausgleich besteht nicht.
Um die Studien- und Arbeitsbedingungen sowie die Zeitsouveränität von Familien stetig zu verbessern, nimmt die HSF Meißen am audit familiengerechte Hochschule teil.
Mehr dazu erfahren Sie auf unserer Seite Vereinbarkeit.
Weiterführende Informationen und Links
berufundfamilie Service GmbH
https://www.berufundfamilie.de/
Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
Informationen zur aktuellen Pflegepolitik in Deutschland
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/index.html
Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
Online-Ratgeber Pflege
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online-ratgeber-pflege
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Telefonische Beratung
Das Pflegetelefon, Montag - Donnerstag (09:00 - 16:00 Uhr): +49 30 20179131
https://www.wege-zur-pflege.de/start
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Steuerliche Berücksichtigung von Pflege
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/steuerentlastungen/wird-die-pflege-von-angehoerigen-bei-der-steuer-beruecksichtigt--125218
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
PflegeNetz Sachsen
https://www.pflegenetz.sachsen.de/
Landkreis Meißen - Geoportal (Kartendarstellung von Pflegeangeboten)
https://cardomap.idu.de/lramei/LRAMEI.aspx
Landkreis Meißen - Frühen Hilfen
Beratungsangebot für alle werdenden Eltern und Familien mit Kindern im Alter von 0 bis 3 Jahren
https://www.kreis-meissen.de/Landratsamt/Die-Verwaltung/Dezernat-Soziales/Kreisjugendamt/Fr%C3%BChe-Hilfen/
Sozialverband VdK Sachsen e.V.
VdK Kreisverband Meißen - Beratungsstelle
https://sachsen.vdk.de/vor-ort/kv-meissen/
Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/publikationen/pflege.html
Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf
Gesetzliche Regelungen seit 1. Januar 2015
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/bessere-vereinbarkeit-von-familie-pflege-und-beruf-76070
Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/gesetze/gesetz-zur-besseren-vereinbarkeit-von-familie-pflege-und-beruf--78226
Gesetz über die Familienpflegezeit (Familienpflegezeitgesetz - FPfZG)
https://www.gesetze-im-internet.de/fpfzg/BJNR256410011.html
https://www.pflege.de/pflegegesetz-pflegerecht/familienpflegezeitgesetz/
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/aeltere-menschen/hilfe-und-pflege/die-familienpflegezeit-75714
Gesetz über die Pflegezeit (Pflegezeitgesetz - PflegeZG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pflegezg/BJNR089600008.html
Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/gesetze/gesetz-zum-elterngeld-und-zur-elternzeit-73806
Tarifangestellte: TV-L / TVöD (§ 29)
https://oeffentlicher-dienst.info/g/tv-l
Beamte: SächsUrlMuEltVO (§ 12)
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/13861-Saechsische-Urlaubs-Mutterschutz-und-Elternzeitverordnung