Studieren mit Beeinträchtigung

Studierender im Rollstuhl
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Wir möchten allen Studierenden der HSF Meißen die gleichen Chancen bieten, das Studium erfolgreich zu absolvieren. 
Dabei können individuelle Eigenschaften wie eine Beeinträchtigung, Behinderung und/oder chronische Erkrankung eine zusätzliche Herausforderung darstellen. 
An der HSF Meißen gibt es verschiedene Angebote, um Sie während des Studiums, im Studienalltag sowie bei den Prüfungen zu unterstützen. Dazu zählen beispielsweise eine geeignete Studienplatzausstattung, angepasste Wohnunterkünfte oder Nachteilsausgleich bei Prüfungen. Dozentinnen und Dozenten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung setzen sich dabei individuell für eine barrierarme Gestaltung des Studiums ein. 

Vor dem Studium

Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung, chronischer Erkrankung oder anderen studienerschwerenden Beeinträchtigungen unterstützen wir - falls notwendig - mit individuellen Maßnahmen, um das Online-Auswahlverfahren optimal vorzubereiten und durchzuführen.
Ausführliche Informationen dazu finden Sie in unserem Bewerbungsportal.

Zweimal pro Jahr findet ein Tag der offenen Tür statt. Nutzen Sie diese Gelegenheiten, sich über den Campus, die Ausstattung und die Lehre zu informieren.
Ebenso nimmt die HSF Meißen an zahlreichen Messen zum Thema Ausbildung und Beruf teil. Besuchen Sie uns vor Ort an unserem Stand. Wir beraten Sie gerne zum Thema Inklusion.
Sobald Sie eine Zusage von einer Einstellungsbehörde bekommen haben, empfehlen wir, sich mit Ihrer Studienorganisation schon vor Studienbeginn in Verbindung zu setzen, insbesondere wenn technische oder räumliche Ausstattung benötigt wird. 
Die Kontaktdaten finden Sie auf der Seite Ihres Studiengangs.

Studieneinstieg und Studium

Im Stadtgebiet Meißen stehen barrierearme und auf dem Campus (Haus 3) barrierfreie Wohnungen zur Verfügung. Aufgrund der begrenzten Anzahl bitten wir, einen Bedarf frühzeitig der Wohnheimverwaltung mitzuteilen. 
Allgemeine Informationen zum Thema Wohnen und Beantragung finden Sie auf unserer Seite Wohnen.
 

Ein Studium kann aus verschiedenen Gründen zum Stressfaktor für das Arbeits- und Privatleben werden. Unabhängig einer Beeinträchtigung stehen allen Studierenden der HSF Meißen Angebote zur Unterstützung in schwierigen Lebenslagen zur Verfügung.
Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite Psychosoziale Beratungsstelle.

Grundlagen
Grundlage für die Gewährung eines Nachteilsausgleichs ist die Prüfungsordnung Ihres jeweiligen Studiengangs in der aktuellen Fassung. Diese finden Sie auf den Seiten der einzelnen Studiengänge.
Ein Nachteil entsteht, wenn eine Beeinträchtigung prüfungsrelevante Auswirkungen hat. Dabei ist ein Grad der Behinderung nicht zwingend erforderlich. Auch chronische Erkrankungen und vorübergehende Beeinträchtigungen (bspw. durch einen Unfall) können zu einem Nachteilsausgleich führen.
Der Nachteilsausgleich im Prüfungsverfahren bezieht sich auf Prüfungs- oder Prüfungsvorleistungen. Ein Ausgleich wird nicht pauschal, sondern individuell und den jeweiligen Benachteiligungen angemessen gewährt.
Je nach Studiengang ergeben sich für die praktischen Studienphasen weitere Regelungen.

Verfahren (alle Bachelorstudiengänge, Diplomstudiengang Rechtspflege und Masterstudiengang)
Voraussetzung ist ein schriftlicher, formloser Antrag, der frühestmöglich vor dem Prüfungszeitraum beim zuständigen Prüfungsausschuss gestellt werden muss. Eine spätere Antragstellung ist im Einzelfall möglich, wenn die konkrete Beeinträchtigung kurzfristig eingetreten ist.
Die prüfungsrelevante Auswirkung der Behinderung oder Beeinträchtigung ist durch ein amtsärztliches Zeugnis nachzuweisen. Dafür erhalten Sie nach Eingang Ihres Antrages ein entsprechendes Schreiben für die amtsärztliche Untersuchung. Das amtsärztliche Zeugnis muss dem Prüfungsausschuss spätestens vier Wochen vor dem Prüfungszeitraum vorliegen.
Der Prüfungsausschuss teilt Ihnen schriftlich mit, wie Ihrem Antrag entsprochen wird.

Verfahren (Diplomstudiengänge Staasfinanzverwaltung und Steuerverwaltung)
Die Informations- und Antragsunterlagen zum Nachteilsausgleich erhalten Sie direkt von Ihrer Einstellungsbehörde vor Studienbeginn und sind dort einzureichen.
 

Wenn Sie aufgrund einer Erkrankung längere Zeit im Semester ausfallen und der Prüfungs- sowie Studienerfolg gefährdet ist, bestehen ebenfalls individuelle Maßnahmen zur Unterstützung. Dazu beraten Sie Ihre Einstellungsbehörden und die Fachbereichsleitungen Ihres Studienganges.

Ihre Ansprechperson

Studentinnen und Studenten wenden sich bitte an ihre jeweilige Studienorganisation.

Studieninteressierte sowie Bewerberinnen und Bewerber können sich an folgende Adresse wenden: inklusion@hsf.sachsen.de