Praktikum

Die berufspraktischen Module im 3. und 6. Semester werden bei den Einstellungsbehörden oder anderen geeigneten Ausbildungsstellen unter Anleitung eines Praxisbetreuers durchgeführt. Dort sollen die im Studium erworbenen Fach-, Methoden- und Sozialkompetenzen bei der Bearbeitung von Verwaltungsvorgängen angewendet und vertieft werden.

Für Praktika außerhalb der Einstellungsbehörde bewerben sich die Studierenden selbstständig bei den Ausbildungsstellen. Bis zwei Monate vor Beginn des Praktikums muss ein Antrag auf Zuweisung zu diesen Ausbildungsstellen bei der HSF Meißen vorliegen. Das Antragsformular finden Sie unten zum Download.

Das berufspraktische Studium im Bachelorstudiengang Sozialverwaltung umfasst vier Pflichtmodule und ein Wahlpflichtmodul. Folgende Pflichtmodule im 3. und 6. Semester werden in der jeweiligen Einstellungsbehörde (Landkreise, kreisfreie Städte bzw. Kommunaler Sozialverband Sachsen) absolviert:

  • 3. Semester: Sozialverwaltungsverfahren I (9 Wochen)
  • 3. Semester: Sozialrechtliche Fallbearbeitung I (6 Wochen)
  • 6. Semester: Sozialrechtlichen Fallbearbeitung II (12 Wochen)
  • 6. Semester: Sozialverwaltungsverfahren II (9 Wochen)

Das neunwöchige Wahlpflichtmodul „Andere Stellen mit Sozialrechtsbezug" ist im Umfang von zwei Wochen bei einer sozialen Einrichtung und im Umfang von sieben Wochen bei einer anderen Behörde mit Sozialrechtsbezug in der Bundesrepublik Deutschland oder in Ländern der europäischen Union durchzuführen. Als Behörden mit Sozialrechtsbezug kommen z. B. Jobcenter, Wohngeldstellen, das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz, die Landesdirektion Sachsen oder der Kommunale Sozialverband Sachsen in Frage. Für das Praktikum in einer sozialen Einrichtung sind z. B. Krankenkassen, Arbeitsagenturen oder Berufsgenossenschaften geeignet.

Jedes berufspraktische Modul wird mit einer Modulprüfung abgeschlossen. Diese wird als Fachgespräch und/oder Rollenspiel und Praxistest durchgeführt.

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