Curriculum
Modulfolge und Modulhandbuch
Das theoretische Studium besteht aus 17 Pflichtmodulen und zwei Wahlpflichtmodulen, der praktische Teil umfasst fünf Praxismodule. Mit den Wahlpflichtmodulen können Studierende Spezialisierungen in Fachgebieten Ihrer Wahl vornehmen. Durch Wahlpraktika außerhalb der Sozialverwaltung können Studierende Einblicke in Arbeitsinhalte und -abläufe anderer Behörden und Einrichtungen, die sich ebenfalls mit Fragen des Sozialrechts befassen, erhalten.
Das Modulhandbuch enthält unter anderem Informationen zu den Zielen, Inhalten und Lehrformen des jeweiligen Moduls.