Sozialverwaltung
Der Bachelorstudiengang Sozialverwaltung (BaSVw) bereitet Studierende für eine Arbeit in der Verwaltung sozialer Angelegenheiten vor. Nach dem dreijährigen Studium können Absolventinnen und Absolventen mit dem erworbenen Bachelor of Laws (LL. B.) in die erste Einstiegsebene der höheren Laufbahn der Fachrichtung Gesundheit und Soziales einsteigen. Der Studiengang beginnt jährlich im September. Für den nächsten Studienbeginn im September 2025 können Sie sich bis zum 31.01.2025 bewerben.
Wer diesen Studiengang absolvieren möchte, sollte neben der Freude am Umgang mit Menschen und Interesse an sozialrechtlichen und sozialpolitischen Themen auch eine hohe Kommunikationsfähigkeit sowie die Bereitschaft mitbringen, Konflikte sachlich zu lösen.
Zu den Tätigkeitsfeldern, in denen die Absolventen zum Einsatz kommen können, zählen unter anderem:
- Gewährung von Leistungen nach dem Sozialhilfegesetz (SGB XII) und der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)
- Gewährung von Leistungen nach dem Bundeselterngeldgesetz und Landeserziehungsgeldgesetz
- Feststellung von Behinderungen nach dem Sozialgesetzbuch IX
- Durchführung der begleitenden Hilfe und des Kündigungsschutzes nach dem Schwerbehindertenrecht
- Gewährung von Leistungen nach dem Landesblindengesetz
- Durchführung der Kinder- und Jugendhilfe
Durchführung des Sozialen Entschädigungsrechtes nach dem Bundesversorgungsgesetz (hierzu zählen u. a. die Entschädigung der Opfer der beiden Weltkriege, der Opfer von Gewalttaten und der Impfgeschädigten) einschließlich der Kriegsopferfürsorge
Der auf drei Jahre angelegte Bachelorstudiengang Sozialverwaltung beginnt regelmäßig am 1. September eines Jahres. Er gliedert sich in vier Semester Fachtheorie und zwei Semester Berufspraxis. Die 17 Module Theorie sowie das Bachelormodul finden an der HSF Meißen statt. Fünf berufspraktische Module absolvieren die Studierenden in den Landkreisen, Kreisfreien Städten oder beim Kommunalen Sozialverband in Sachsen. Durch Wahlpraktika außerhalb der Sozialverwaltung können Studierende Einblicke in Arbeitsinhalte und -abläufe anderer Behörden und Einrichtungen, die sich ebenfalls mit Fragen des Sozialrechts befassen, erhalten.
Neben dem Studienschwerpunkt auf dem Gebiet des Sozialrechts erwerben Studierende auch Kenntnisse zum allgemeinen Verwaltungsrecht und zum Privatrecht. Außerdem befassen sie sich umfassend mit wirtschafts-, verwaltungs- und sozialwissenschaftlichen Fragestellungen und erwerben wichtige Schlüsselqualifikationen für ihren Beruf.
- Sozialhilferecht und Grundsicherung
- Familienhilfe
- Schwerbehindertenrecht/Landesblindengeld
- Kranken- und Pflegeversicherungsrecht
- Unfallversicherungsrecht
- Arbeitsförderungsrecht
- Soziales Entschädigungsrecht
- Kinder- und Jugendhilferecht
- Sozialverfahrensrecht
- Verfassungs- und Verwaltungsrecht
- Europarecht
- Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht
- Sozial- und Wirtschaftswissenschaften
- Verwaltungsinformatik
- Verwaltungswissenschaften
Nach erfolgreichem Abschluss des dreijährigen Studiums können Absolventinnen und Absolventen mit dem erworbenen Bachelor of Laws (LL. B.) in die erste Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Gesundheit und Soziales einzusteigen. Möglich ist auch eine Beschäftigung im Angestelltenverhältnis.
Ihre Ansprechpersonen
Studierendensekretariat Fachbereich Sozialverwaltung und Sozialversicherung
Henriette Patermann
Telefon: +49 3521 473-654
E-Mail: studsek-soziales@hsf.sachsen.de