Praktikum

Das berufspraktische Studium im II., IV., VI. und VIII. Studienabschnitt wird bei den Einstellungsbehörden oder anderen geeigneten Ausbildungsstellen unter Anleitung einer Praxisbetreuerin bzw. eines Praxisbetreuers durchgeführt. Dort sollen die im Studium erworbenen Fach-, Methoden- und Sozialkompetenzen bei der Bearbeitung von Verwaltungsvorgängen angewendet und vertieft werden.

Für die Hospitationen im III. und V. Studienabschnitt außerhalb der Einstellungsbehörde bewerben sich die Studierenden selbstständig bei den Ausbildungsstellen. Spätestens zwei Monate vor Beginn des Praktikums muss ein Antrag auf Zuweisung zu diesen Ausbildungsstellen bei der HSF Meißen vorliegen. Das Antragsformular finden Sie unten zum Download.

Im Bachelorstudiengang Sozialversicherung umfasst das berufspraktische Studium vier Pflichtmodule und zwei Wahlpflichtmodule. Nachfolgende Module werden bei der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland absolviert.

Pflichtmodule im II. bis VI. Studienabschnitt:

  • Verwaltungshandeln in der Rentenversicherung
  • Beitragseinzug und Beitragsprüfung
  • Bearbeiten von Leistungsanträgen I und II.

Im VIII. Studienabschnitt sind bei der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland zwei der folgenden Wahlpflichtmodule durchzuführen:

  • Rechtsbehelfe
  • Querschnittsverwaltung
  • Sachbearbeitung im Renten- oder Rehateam
  • Auskunft und Beratung.

Jedes berufspraktische Modul wird mit einer Modulprüfung abgeschlossen. Diese wird als Fachgespräch oder Praxistest durchgeführt.

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