Allgemeine Verwaltung (berufsintegrierend)
Den berufsintegrierenden Bachelorstudiengang schließen die Studierenden mit dem akademischen Grad Bachelor of Laws (LL. B.) ab und erwerben somit die Befähigung für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsebene. Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsebene, der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung können den Studiengang im Rahmen der Aufstiegsausbildung absolvieren. Neben den bereits in der öffentlichen Verwaltung tätigen Beschäftigten und Beamtinnen bzw. Beamten können sich auch „Quereinsteiger“ für die Aufnahme des Studiums bewerben.
Das berufsintegrierende Studium der allgemeinen Verwaltung bereitet die Studierenden auf die anspruchsvolle Sachbearbeitung und mittlere Führungsfunktionen in der Landes- und Kommunalverwaltung vor. Studieninhalte sind so angelegt, dass die Studierenden nicht nur Gesetze und andere Rechtsvorschriften kennen und auslegen können, sondern auch mit betriebswirtschaftlichen Instrumenten umzugehen lernen. Ziel ist es, nach dem abgeschlossenen Studium als Verwaltungsgeneralistinnen und -generalisten mit hoher Anwendungskompetenz in der staatlichen und kommunalen Verwaltung tätig zu werden. Hier können Absolventinnen und Absolventen komplexe Projekte planen und durchführen sowie politische Entscheidungen vorbereiten.
Das Studium beginnt jährlich im August und umfasst insgesamt 20 Pflichtmodule, ein Wahlpflichtmodul und die Bachelorarbeit einschließlich ihrer Verteidigung. Parallel zu den Theoriemodulen schließen Absolventinnen und Absolventen zwei berufsintegrierte Praxismodule ab. Diese werden in der Regel beim Arbeitgeber durchlaufen. Jedes dieser fachtheoretischen Module schließt mit einer Prüfung in Form einer Klausur, eines mündlichen Testats, einer Hausarbeit, einer Seminar- oder einer Projektleistung ab. Die Ergebnisse aus den Praxismodulen werden in einem Zeugnis ausgewiesen, in das auch die Bewertung eines Praxisberichtes einfließt.
Den Studierenden werden in den Theoriemodulen Fach-, Methoden- und Sozialkompetenzen in juristischen, wirtschafts-, verwaltungs- und sozialwissenschaftlichen Bereichen vermittelt. Mit mehr als 50 Prozent Anteil liegt der Schwerpunkt auf Inhalten der Rechtswissenschaften.
Parallel zu den Theoriemodulen vertiefen die Studierenden im 1. bis 6. Semester in der Regel in ihren Behörden ihre Kenntnisse in berufsintegrierten Praxismodulen. Besonderer Fokus liegt dabei auf den Themenbereichen Eingriffsverwaltung, Leistungsverwaltung, Projektmanagement und Querschnittsverwaltung.
Das Fachstudium beinhaltet folgende Studienschwerpunkte:
- Verfassungs- und Europarecht
- Allgemeines Verwaltungsrecht
- Verwaltungswissenschaften
- Verwaltungsinformatik
- Eingriffsverwaltung
- Leistungsverwaltung
- Privatrecht
- Betriebs- und Volkswirtschaftslehre
- Kommunalrecht
- Finanzwirtschaft
- Personalmanagement
- Sozialwissenschaften
Die HSF Meißen verleiht den Absolventinnen und Absolventen den akademischen Grad Bachelor of Laws (LL.B.). Gleichzeitig erwerben sie die Befähigung für die erste Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung mit dem fachlichen Schwerpunkt allgemeiner Verwaltungsdienst. Das Studium ermöglicht sowohl einen Einsatz im Beamtenverhältnis als auch im Beschäftigungsverhältnis
Ihre Ansprechpersonen
Vetretung des Fachbereichsleiters
Christiane Kuhn
Telefon: +49 3521 473-280
E-Mail: christiane.kuhn@hsf.sachsen.de