Allgemeine Verwaltung

Der auf drei Jahre angelegte Bachelorstudiengang Allgemeine Verwaltung startet jedes Jahr im September. Wer sich für ein Studium der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung entscheidet, kann anschließend in die 1. Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 einsteigen. Absolventinnen und Absolventen können später in der öffentlichen Verwaltung tätig werden. Für den nächsten Studienbeginn im September 2025 können Sie sich bis zum 31.01.2025 bewerben.

Das Studium Allgemeine Verwaltung befähigt Absolventinnen und Absolventen zu einer anspruchsvollen Sachbearbeitung sowie für mittlere Führungsfunktionen in der Landes- und Kommunalverwaltung. Weitere berufliche Perspektiven finden Absolventen auch bei öffentlichen Unternehmen, gemeinnützigen und kirchlichen Einrichtungen sowie in privatwirtschaftlichen Unternehmen, die als Dienstleister für Träger öffentlicher Aufgaben tätig sind. 

Die Inhalte des Studiums sind breit aufgestellt: Neben der Anwendung und Auslegung von Gesetzen erhalten Studierende ebenso Kenntnis über betriebswirtschaftliche Instrumente, lernen Projekte zu planen und umzusetzen sowie politische Entscheidungen vorzubereiten. 

Für diesen Studiengang sind Interesse an Rechtsfragen und betriebswirtschaftlichen Zusammenhängen, ein gutes schriftliches und mündliches Ausdrucksvermögen, Aufgeschlossenheit sowie selbstständiges Arbeiten und Teamfähigkeit von Vorteil. 

Mögliche Aufgabenbereiche: 

  • Gestaltung effizienter und bürgerfreundlicher Arbeitsabläufe und Umsetzung von Konzepten zur Optimierung und Entwicklung im Organisationsbereich
  • Bearbeitung von Personalangelegenheiten innerhalb einer Behörde, Gewinnung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Organisation von Personalentwicklungsmaßnahmen
  • Entscheidung über Zuwendungen an Bedürftige oder über Kosten der Heimunterbringung von Kindern im sozialen Bereich
  • Bearbeitung von Baugesuchen, Durchführung von Baugenehmigungsverfahren und Überwachung der Bauausführung im Bereich Baurecht
  • Überwachung des Umweltschutzes im Umweltbereich
  • Aufstellung der Unterlagen für die Finanzplanung und den Entwurf eines Haushalts- bzw. Wirtschaftsplanes einer staatlichen Behörde oder einer Gemeinde.

Das dreijährige Bachelorstudium beginnt jährlich am 1. September und gliedert sich in vier Semester Theorie und zwei Semester Berufspraxis. Die Theoriemodule sowie das Bachelormodul finden an der HSF Meißen statt. Das berufspraktische Studium absolvieren Studierende in der Landes- und Kommunalverwaltung oder bei öffentlichen Unternehmen und Verbänden.

Das fachtheoretische Studium besteht aus 18 Pflichtmodulen und drei Wahlpflichtmodulen, der praktische Teil umfasst vier Praxismodule. Mit den Wahlpflichtmodulen können Studierende Spezialisierungen in Fachgebieten Ihrer Wahl vornehmen.

Der Hauptschwerpunkt des Studiums liegt im Bereich der Rechtswissenschaften, insbesondere dem Verwaltungsrecht und dem Privatrecht. Darüber hinaus befassen sich Studierende aber auch mit wirtschafts-, verwaltungs- und sozialwissenschaftlichen Fragestellungen und erwerben wichtige Schlüsselqualifikationen für ihren Beruf.

  • Allgemeines Verwaltungsrecht
  • Betriebs- und Volkswirtschaftslehre
  • Eingriffsverwaltung
  • Finanzwirtschaft
  • Kommunalrecht
  • Leistungsverwaltung
  • Personalmanagement
  • Privatrecht
  • Sozialwissenschaften
  • Verfassungs- und Europarecht
  • Verwaltungsinformatik
  • Verwaltungswissenschaften

Nach erfolgreichem Abschluss des dreijährigen Studiums können Absolventinnen und Absolventen mit dem erworbenen Bachelor of Laws (LL. B.) in die erste Ebene der Laufbahngruppe 2 des allgemeinen Verwaltungsdienstes einsteigen. Der Abschluss befähigt Absolventinnen und Absolventen zum Einsatz sowohl im Beamten- als auch im Beschäftigtenverhältnis.

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