Gebühren

Der Studiengang wird kostendeckend durch Gebühren finanziert und ist deshalb gebührenpflichtig. Die HSF Meißen erhebt Benutzungsgebühren nach Maßgabe der Sächsische Aus- und Fortbildungsgebührenverordnung vom 15. Juni 2006 (SächsAuFGebVO) i. V. m. ihrer Gebührenordnung zum Studiengang in den jeweils geltenden Fassungen.

Die Gebühr für den gesamten Studiengang beträgt einschließlich aller Prüfungsgebühren pro Teilnehmer 5900,00 €. Sie wird semesterweise erhoben.

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