Praktikum

Während der berufspraktischen Studienzeiten werden die Studenten in den Finanzämtern des Freistaates Sachsen anhand praktischer Fälle in der Rechtsanwendung aller relevanten Aufgabenbereiche geschult sowie mit effektiven Arbeitstechniken vertraut gemacht. Zu solchen Aufgabenbereichen gehören u. a.

  • Veranlagung
    Der Student befasst sich beispielsweise mit der Einkommensteuerveranlagung. Er prüft die vom Steuerpflichtigen eingereichte Einkommensteuererklärung, führt ggf. Verhandlungen mit ihm oder seinem Steuerberater und setzt die Steuer in einem Einkommensteuerbescheid fest.
     
  • Rechtsbehelfstelle
    In der Rechtsbehelfstelle lernt der Student Einsprüche zu prüfen und mittels Fachliteratur und Gerichtsurteilen eine Einspruchsentscheidung zu formulieren.
     
  • Betriebsprüfung
    Während der Betriebsprüfung beschäftigt sich der Student eingehend mit der Buchführung des zu prüfenden Unternehmens. Er muss lernen, wirtschaftliche Vorgänge zu erkennen und in ihrer steuerlichen Bedeutung zu erfassen. 

In den berufspraktischen Studienzeiten werden außerdem Ausbildungsarbeitsgemeinschaften (Abag) im Umfang von mindestens 120 Lehrveranstaltungsstunden durchgeführt. Sie haben das Ziel, die im Fachstudium vermittelten Lehrinhalte mit den praktisch erlernten Kenntnissen zu verknüpfen.

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