Bachelorarbeit

Mit der Bachelorarbeit sollen die Studenten nachweisen, dass sie innerhalb einer Frist von 2 Monaten eine für die Studienziele relevante und im Regelfall praxisbezogene Problemstellung selbständig nach wissenschaftlichen Methoden bearbeiten können. In der Verteidigung der Bachelorarbeit weisen die Studenten nach, dass sie in der Lage sind, problembezogene Fragestellungen zu den Arbeitsergebnissen ihrer Bachelorarbeit auf wissenschaftlicher Grundlage zu vertiefen. Das Thema der Bachelorarbeit sollen die Studenten selbst vorschlagen. Es wird vom Prüfungsausschuss zugelassen.
Für eine bestandene Bachelorarbeit und ihre Verteidigung werden zehn ECTS-Punkte vergeben.

Das Verfahren zur Ausfertigung einer Bachelorarbeit ist in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung und  im Studienplan bzw. in der Studienordnung geregelt.

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