Sozialversicherung

Berufsbild

Mit dem Bachelorstudiengang Sozialversicherung erwerben die Absolventen die Voraussetzungen, um in allen Aufgabengebieten der Rentenversicherung tätig sein zu können. Dies gilt auch über die Region Sachsen hinaus. Neben einem Einsatz als Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter in einem der Regionalzentren im Freistaat Sachsen oder in der Hauptverwaltung in Leipzig kommt ferner ein Einsatz in den Regionalzentren in Sachsen-Anhalt sowie im Freistaat Thüringen in Betracht. 

Aus der Verantwortung für die soziale Sicherung der Versicherten und Rentner ergeben sich für die Absolventen in der Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland folgende Aufgaben:

  • Berechnen und Zahlen von Alters-, Erwerbsminderungs-, Erziehungs- und Hinterbliebenenrenten,
  • Klärung der Versicherungskonten einschließlich der Erstellung von Rentenauskünften,
  • Veranlassung und Zahlung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben,
  • kostenlose Information und individuelle Beratung in den Auskunfts- und Beratungsstellen in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

Wer diesen Studiengang absolvieren möchte, sollte neben der Freude am Umgang mit Menschen und Interesse an sozialversichungsrechtlichen sowie sozialpolitischen Themenstellungen auch eine hohe Kommunikationsfähigkeit sowie die Fähigkeit und Bereitschaft mitbringen, Teamarbeit zu leisten.

Der Bachelorstudiengang Sozialversicherung beginnt regelmäßig am 1. September eines Jahres. Er ist modularisiert aufgebaut und interdisziplinär ausgerichtet. 

Das Studium dauert drei Jahre. Es gliedert sich in vier Studienabschnitte  Fachtheorie und vier Studienabschnitte Fachpraxis. Theoretische und praktische Studienzeiten wechseln einander ab. 

Die Fachtheorie mit 18 Modulen sowie das Bachelormodul finden an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege (FH), Fortbildungszentrum des Freistaates Sachsen statt. Die Fachpraxis mit acht Modulen erfolgt im Regionalzentrum Dresden und in der Hauptverwaltung (Sitz: Leipzig) der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland sowie als Wahlpflichtpraktikum außerhalb der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland. Die Studierenden wenden in dieser Studienphase das erworbene fachliche Wissen an und erlangen praktische Handlungskompetenzen. 

Inhaltlich liegt der Studienschwerpunkt auf dem Gebiet des Sozialrechts, insbesondere des Rentenversicherungsrechts. Darüber hinaus werden auch Kenntnisse zum allgemeinen Verwaltungsrecht sowie zum Privatrecht vermittelt. Ferner beschäftigten sich die Studenten umfassend mit verwaltungs-, sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen Fragestellungen. Die Vermittlung von Schlüsselqualifikationen, die für eine berufliche Tätigkeit bei einem Rentenversicherungsträger unabdingbar sind, rundet das Studium ab.

  • Rentenversicherungsrecht
  • Kranken- und Pflegeversicherungsrecht
  • Unfallversicherungsrecht
  • Arbeitsförderungsrecht
  • Sozialhilferecht und Grundsicherung
  • Sozialverfahrensrecht
  • Verfassungs- und Verwaltungsrecht
  • Europarecht
  • Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht
  • Sozial- und Wirtschaftswissenschaften
  • Verwaltungsinformatik
  • Verwaltungswissenschaften

Das Studium endet nach sechs Semestern mit der Erlangung des akademischen Grades Bachelor of Laws (LL. B.).

Gleichzeitig erwerben die Absolventen die Befähigung für die erste Einstiegsebene der höheren Laufbahn der Fachrichtung Gesundheit und Soziales.

Der Abschluss ist bundesweit anerkannt und ermöglicht sowohl einen Einsatz im Beamtenverhältnis als auch im Angestelltenverhältnis.

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