Prüfungsordnung

Anrechnung von Studienzeiten, Prüfungsleistungen und ECTS-Leistungspunkten

Studienzeiten, Modulprüfungen und ECTS-Leistungspunkte können nach § 25 SächsAVwDSozwDAPO aufgrund bereits erworbener Studienabschlüsse, Aus- und Weiterbildung sowie beruflichen Praxis durch die Hochschule angerechnet werden. Sofern ein Modul angerechnet wird, müssen die dazu gehörigen Lehrveranstaltungen nicht besucht und Prüfung nicht abgelegt werden. Aus der Regelung ergeben sich auch die Begrenzungen für Anrechnungen. Insbesondere sind die Fristen zur Einreichung entsprechender Anträge zu beachten.

Anträge auf Anrechnung von Studienzeiten, Prüfungsleistungen und ECTS-Punkte sind zu richten an:

Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum
Fachbereich Allgemeine Verwaltung
z.Hd. des Fachbereichsleiters
Herbert-Böhme-Straße 11
01662 Meißen

und mit allen Anlagen in elektronischer Form an folgende Email-Adressezu richten:
anrechnungen@hsf.sachsen.de.

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