Allgemeine Verwaltung

Berufsbild

Das Studium am Fachbereich Allgemeine Verwaltung bereitet auf eine anspruchsvolle Sachbearbeitung und mittlere Führungsfunktionen in der Landes- und Kommunalverwaltung vor. Vielfältige Berufschancen für vergleichbare Aufgaben bieten sich den Absolventen beispielsweise auch in öffentlichen Unternehmen, gemeinnützigen und kirchlichen Einrichtungen sowie in privatwirtschaftlichen Unternehmen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen oder als Dienstleister für Träger öffentlicher Aufgaben tätig sind.

Auf Grund der vielseitigen Einsatzmöglichkeiten sind die Inhalte des Bachelorstudiengangs so angelegt, dass die Studenten nicht nur Gesetze und andere Rechtsvorschriften kennen und auslegen können, sondern auch mit betriebswirtschaftlichen Instrumenten umzugehen wissen, Projekte planen und durchführen sowie politische Entscheidungen vorbereiten können.

Wer diesen Studiengang absolvieren möchte, sollte Interesse an Rechtsfragen und betriebswirtschaftlichen Zusammenhängen besitzen sowie über ein gutes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen, Aufgeschlossenheit und die Fähigkeit verfügen, sowohl eigenständig als auch im Team arbeiten zu können.

Zu den Tätigkeitsfeldern, in denen die Absolventen des Bachelorstudiengangs Allgemeine Verwaltung konkret zum Einsatz kommen können, zählen zum Beispiel:

  • Gestaltung wirtschaftlicher und bürgerfreundlicher Arbeitsabläufe und Umsetzung von Konzepten zur Verbesserung und Veränderung im Organisationsbereich,
  • Bearbeitung von Personalangelegenheiten der Beschäftigten einer Behörde, Gewinnung und Einstellung neuer Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter sowie Organisation von Personalentwicklungsmaßnahmen,
  • Entscheidung über Zuwendungen an Bedürftige oder über Kosten der Heimunterbringung von Kindern im sozialen Be­reich,
  • Beratung von Bauherren und Bearbeitung von Baugesu­chen, Durchführung von Baugenehmigungsverfahren und Überwachung der Bauausführung im Bereich Baurecht,
  • Überwachung des Umweltschutzes im Umweltbereich, Aufstellung der Unterlagen für die Finanzplanung und den Entwurf eines Haushalts- bzw. Wirtschaftsplanes einer staatlichen Behörde oder einer Gemeinde.

Die Einstellungsbehörden für den Bachelorstudiengang Allgemeine Verwaltung schließen mit ihren Studenten vor Beginn des Studiums ein öffentlich-rechtliches oder privatrechtliches Ausbildungsverhältnis ab.

Zur Begründung und Beendigung eines öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses haben der Sächsische Städte- und Gemeindetag und das Sächsische Staatsministerium des Innern für die Einstellungsbehörden einen gemeinsamen Leitfaden entwickelt und eine Liste häufig gestellter Fragen mit den dazugehörigen Antworten erstellt:

Der Bachelorstudiengang beginnt regelmäßig am 1. September eines Jahres. Er ist modularisiert aufgebaut und interdisziplinär ausgerichtet.

Das Studium dauert insgesamt mindestens drei Jahre. Es gliedert sich in vier Semester Fachtheorie und zwei Semester Berufspraxis. Theoretische und praktische Studienzeiten wechseln einander ab.

Der Studienaufbau wird von der Modulfolge bestimmt. 

Das fachtheoretische Studium für die Studenten besteht aus achtzehn Pflichmodulen und drei Wahlpflichtmodulen. Das berufspraktische Studium gliedert sich in insgesamt vier Praxismodule.

Die Wahlpflichtmodule geben Gelegenheit, sich den Neigungen und Interessen entsprechend zu spezialisieren. Die Theoriemodule sowie das Bachelormodul finden an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege (FH), Fortbildungszentrum des Freistaates Sachsen statt.

Das berufspraktische Studium absolvieren die Studenten in der Landes- und Kommunalverwaltung oder auch bei öffentlichen Unternehmen und Zweckverbänden.

Inhaltlich liegt der Studienschwerpunkt auf dem Gebiet der Rechtswissenschaft und dabei insbesondere auf dem Verwaltungsrecht sowie dem Privatrecht. Darüber hinaus befassen sich die Studenten auch mit wirtschafts-, verwaltungs- und sozialwissenschaftlichen Fragestellungen. Die Vermittlung von Schlüsselqualifikationen, die für eine berufliche Tätigkeit unabdingbar sind, rundet das Studium ab.

  • Allgemeines Verwaltungsrecht
  • Betriebs- und Volkswirtschaftslehre
  • Eingriffsverwaltung
  • Finanzwirtschaft
  • Kommunalrecht
  • Leistungsverwaltung
  • Personalmanagement
  • Privatrecht
  • Sozialwissenschaften
  • Verfassungs- und Europarecht
  • Verwaltungsinformatik
  • Verwaltungswissenschaften

Das Studium endet nach sechs Semestern mit der Erlangung des akademischen Grades Bachelor of Laws (LL. B.).

Gleichzeitig erwerben die Absolventen die Befähigung für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsebene des allgemeinen Verwaltungsdienstes. Der Abschluss ist bundesweit anerkannt und ermöglicht sowohl einen Einsatz im Beamtenverhältnis als auch im Beschäftigungsverhältnis.

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