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Sichere E-Mail der öffentlichen Verwaltung in Sachsen

Auf den Seiten SecureMail Gateway und DE-Mail können Sie sich über die verschiedenen Methoden zur sicheren Kommunikation mit den Behörden des Freistaates informieren.

Für andere als die oben genannte E-Mail-Adresse gilt wie bisher:
E-Mail-Adressen und E-Mail-Kontaktformulare der Staatsregierung und nachgeordneter Behörden stellen keinen Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente dar, soweit der Zugang für elektronische Dokumente nach § 3a VwVfG, § 36a SGB I oder § 87a AO nicht ausdrücklich in vollem Umfang eröffnet ist.

Sie möchten als Bürger/Bürgerin mit einer Behörde des Freistaates Sachsen verschlüsselt kommunizieren, haben aber keine Möglichkeit selbst E-Mails zu verschlüsseln? Dann steht Ihnen ausschließlich zur verschlüsselten Kommunikation mit sächsischen Behörden die Möglichkeit zur Einrichtung eines sogenannten SMGW-Messenger-Postfachs offen. Dabei handelt es sich um ein Webmail-Dienst dessen Verschlüsselung durch den Zugriff via HTTPS im Browser sichergestellt wird. Für die Nutzung ist eine vorherige Registrierung und Freischaltung notwendig. Das dazu notwendige Registrierungsformular kann ausgefüllt und elektronisch eingereicht werden.

Sichere E-Mail-Kommunikation mittels S/MIME

Sie können uns Ihre E-Mail auch mit S/MIME verschlüsselt und signiert zusenden. Bitte laden Sie dazu die ZIP-Datei herunter und binden Sie die entpackten Zertifikate (Zertifikatskette) bzw. das einzelne Zertifikat in Ihr E-Mail-Programm ein.

Sie können an diese E-Mail-Adresse auch qualifiziert elektronisch signierte Dokumente übersenden. Folgende Dateiformate können verarbeitet werden: Adobe Acrobat (pdf), Microsoft-Word (doc, docx), Open/Libre Office Writer (odt) und Textdateien (txt). Verwenden Sie andere Dateianhänge, so wird die E-Mail abgewiesen. In den Dateianhängen dürfen weder ausführbarer Code, automatisierte Abläufe/Programmierungen (Makros etc.) noch ein Kennwortschutz verwendet werden. Sollte Ihr Dateianhang eine dieser Eigenschaften besitzen, so wird die E-Mail abgewiesen. Die maximal mögliche Dateigröße beträgt dabei insgesamt 25 MByte.

De-Mail-Versand

Mit Inkrafttreten des § 2 Abs. 2 SächsEGovG müssen elektronische Dokumente mittels De-Mail von allen Behörden des Freistaates Sachsen und den Trägern der Selbstverwaltung schriftformersetzend empfangen und gegebenenfalls übermittelt werden können. Die De-Mail ist ein rechtssicherer, digitaler Kommunikationsweg, der es möglich macht, Dokumente, bei denen bisher eine Unterschrift oder persönliches Erscheinen bei der Behörde notwendig war, online zu versenden.

Verfügen Sie über ein De-Mail-Konto, können Sie uns auch bei Bedarf eine schriftformersetzende De-Mail an das De-Mail-Postfach der Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum senden. Bitte beachten Sie, dass E-Mails, die nicht von einem De-Mail-Konto aus gesendet werden, unser De-Mail-Postfach nicht erreichen. Bei erfolgreicher Zustellung an das De-Mail-Postfach erhalten Sie eine automatische Eingangsbestätigung.

Hinweis zur Sperrung des Empfangs alter Office-Formate in E-Mail-Anhängen

Die Behörden des Freistaates Sachsen nehmen E-Mail-Anhänge mit alten Office-Formaten (.doc, .xls, .ppt) ab 1. Januar 2020 nicht mehr entgegen. In solchen Fällen wird lediglich der Mailtext zugestellt. Grund für die Sperrung sind Sicherheitserwägungen des Freistaates, da die alten Office-Formate seit Monaten u. a. dafür genutzt werden, mit darin versteckter Schadsoftware Computer und Netzwerke anzugreifen und lahmzulegen. 

Die Sperrung der alten Office-Formate wird im gemeinsamen Netz von Freistaat und Kommunen in Sachsen umgesetzt. Das betrifft demnach alle Behörden des Freistaates (im Sächsischen Verwaltungsnetz) und alle Kommunen, die an das Kommunale Datennetz angeschlossen sind. Sowohl Absender als auch Empfänger einer solchen E-Mail werden über die Sperrung des Anhangs informiert.