Virtuelle Akademie

Datenschutzerklärung für die Onlineplattform Virtuelle Akademie (ViA)

Auf der Seite Datenschutz finden Sie die Kontaktdaten des Verantwortlichen und der/des Datenschutzbeauftragten, Allgemeines zur Datenverarbeitung sowie die Rechte der betroffenen Person.

1. Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung

Es werden personenbezogene Daten erhoben, die zur Durchführung der Fortbildung benötigt werden.

2. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist die Wahrnehmung einer übertragenen Aufgabe im öffentlichen Interesse bzw. in Ausübung öffentlicher Gewalt i. S. v. Ziffer 2.1. Satz 2 e) EU-DSGVO i. V. m. § 2 FHMeissenG.

3. Zweck der Datenverarbeitung

Die Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum nutzt die personenbezogenen Daten für folgende Zwecke:

  • Abbildung des Seminarkataloges
  • Anmeldung zu Seminaren
  • Abruf frei verfügbarer Materialien und WBT
    • Bereitstellung digitaler Lehrmaterialien zur Unterstützung der Seminare
    • Bekanntgabe fortbildungsorganisatorischer Angelegenheiten
       

Empfänger der personenbezogenen Daten ist das Fortbildungszentrum der Hochschule (FoBiZ). Die Anmeldedatensätze sind zudem den Fortbildungsbeauftragten der entsendenden Behörden oder Einrichtungen des Freistaats Sachsen sichtbar bzw. werden miterzeugt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

4. Dauer der Speicherung

Die Daten von Fortbildungsteilnehmenden und Dozierenden werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Seminarbezogene Daten werden 10 Jahre nach Ende des Kalenderjahres, in dem das Seminar durchgeführt wird, aufbewahrt. Die Stammdaten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden gelöscht, wenn sie/der Betroffene nach dem Löschen der letzten Seminardaten keinen Seminarbezug mehr hat (5 Kalenderjahre nach dem Besuch des letzten Seminares). Die Löschung der Daten von Dozierenden erfolgt nach Beendigung der Lehrtätigkeit an der HSF. Als Beendigung der Lehrtätigkeit gilt auch die Inaktivität von mehr als zehn Jahren. Die Stammdaten der Dozierenden werden 10 Kalenderjahre aufbewahrt.

5. Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

Es gelten die Hinweise unter »Rechte der betroffenen Person«.