Auswahlverfahren (Studierende)
Datenschutzerklärung zum Auswahlverfahren (Studierende)
Auf der Seite Datenschutz finden Sie die Kontaktdaten des Verantwortlichen und der/des Datenschutzbeauftragten, Allgemeines zur Datenverarbeitung sowie die Rechte der betroffenen Person.
1. Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung
Die Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum nutzt die personenbezogenen Daten zur Durchführung des Auswahlverfahrens zur Besetzung der Studien- und Ausbildungsplätze. Empfängerinnen und Empfänger der personenbezogenen Daten sind in den grundständigen Studiengängen die kommunalen, staatlichen und nicht-staatlichen Einstellungsbehörden des Freistaates Sachsen. Empfängerinnen und Empfänger der personenbezogenen Daten bei der Ausbildung für die Laufbahngruppe 1.2 sind staatlichen Einstellungsbehörden des Freistaates Sachsen. Personenbezogenen Daten im Masterstudiengang werden nicht weitergegeben.
2. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist die Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.
3. Zweck der Datenverarbeitung
Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Auswahlverfahrens verarbeitet. Ferner werden die Daten an die mögliche(n) künftige(n) Einstellungsbehörde(n) übermittelt und das Testergebnis der/den Einstellungsbehörde(n) bekanntgegeben. Eine weitere Verarbeitung der Daten erfolgt zur Aufgabenerfüllung im Falle einer Studienzulassung.
4. Dauer der Speicherung
Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Das ist nach Abschluss des Bewerbungsverfahren der Fall, spätestens ein Jahr nach Ausbildungs- oder Studienbeginn. Im Falle der Studien- und Ausbildungszulassung erfolgt die Weiterverarbeitung zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrages nach § 2 FHMeissenG i.V.m. Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO.
5. Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit
Es gelten die Hinweise unter »Rechte der betroffenen Person«. Insbesondere hat die Nutzerin oder der Nutzer jederzeit die Möglichkeit, die Einwilligung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu widerrufen. Eine Fortführung des Auswahlfahrens ist in diesem Fall ausgeschlossen.
1. Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung
Die Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum setzt Testverfahren der Gesellschaft für Verhaltensanalyse und Evaluation mbH (geva-institut) zur Durchführung des Testverfahrens zur Besetzung der Studien- und Ausbildungsplätze ein.
Mit der Testteilnahme wird das geva-institut mit der Auswertung des Tests beauftragt. Das geva-institut verarbeitet die Daten (insbesondere mittels Erhebung, Speicherung und Verwendung) unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen zur Durchführung der Testverfahren im Auftrag der HSF Meißen. Mit der Beauftragung erklärt die Teilnehmerin oder der Teilnehmer, dass die Teilnahme freiwillig ist, und dass mit der Verarbeitung der Daten (Art. 4 Nr. 1 DSGVO), insbesondere deren Erhebung, Speicherung und Verwendung, Einverständnis besteht. Die Testergebnisse (Ergebnisdaten und Ergebnisdokumente) erhält die HSF Meißen.
Empfängerinnen und Empfänger der personenbezogenen Daten sind zudem in den grundständigen Studiengängen die kommunalen, staatlichen und nicht-staatlichen Einstellungsbehörden des Freistaates Sachsen.
Empfängerinnen und Empfänger der personenbezogenen Daten bei der Ausbildung für die Laufbahngruppe 1.2 sind staatlichen Einstellungsbehörden des Freistaates Sachsen.
Grundsätzlich wird beim Einsatz von geva-Testverfahren zwischen folgenden Datenkategorien unterschieden:
- Personendaten (personenbezogene Angaben der Testteilnehmerinnen und Testteilnehmer, wie z. B. Name, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse);
- Rohdaten (Antworten aus dem Fragebogen);
- Ergebnisdaten (aufgrund der Personendaten und Rohdaten berechnete Werte);
- Ergebnisdokumente (Wiedergabe der Ergebnisdaten in unterschiedlich aufbereiteter Form: Teilnehmerauswertung, Dossier, Zertifikat etc.).
Nur vollständig bearbeitete Fragebögen bzw. Tests werden ausgewertet. Unvollständige Datensätze werden lediglich zur Reklamations- und Fehlerbehandlung gespeichert und spätestens nach 3 Monaten gelöscht.
2. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist die Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.
3. Zweck der Datenverarbeitung
Die Personendaten, die Ergebnisdokumente und die Ergebnisdaten werden der HSF Meißen in Form von Auswertungen durch das geva-institut zur Verfügung gestellt werden.
Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Auswahlverfahrens verarbeitet. Ferner werden die Daten an die mögliche(n) künftige(n) Einstellungsbehörde(n) übermittelt und das Testergebnis der/den Einstellungsbehörde(n) bekanntgegeben. Eine weitere Verarbeitung der Daten erfolgt zur Aufgabenerfüllung im Falle einer Studienzulassung.
4. Dauer der Speicherung
Die Daten werden bei der HSF Meißen gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Das ist nach Abschluss des Bewerbungsverfahren der Fall, spätestens ein Jahr nach Ausbildungs- oder Studienbeginn.
Die Rohdaten und Ergebnisdaten werden im geva-institut 12 Monate nach der Erstellung der Ergebnisdokumente (Auswertung) von den Personendaten entkoppelt (Anonymisierung) und die Ergebnisdokumente gelöscht. Nur innerhalb dieses Zeitraums von 12 Monaten kann daher auf Rückfragen und Reklamationen reagiert werden. Die Personendaten werden 12 Monate nach Erstellung der Ergebnisdokumente (Auswertung) gelöscht. Eine Verpflichtung, Daten über einen längeren Zeitraum aufzubewahren, besteht nicht.
Das geva-institut darf bei der Durchführung des geva-Testverfahrens auch nach Beendigung des Auftrages die Rohdaten und die Ergebnisdaten in anonymisierter Form nutzen und verwerten, insbesondere für wissenschaftliche Zwecke zur Weiterentwicklung, Normierung und Fortschreibung der geva-Testverfahren. Dabei wird die Anonymität der Testteilnehmerinnen und Testteilnehmer sichergestellt.
Im Falle der Studien- und Ausbildungszulassung erfolgt die Weiterverarbeitung zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrages nach § 2 FHMeissenG i.V.m. Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO.
5. Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit
Es gelten die Hinweise unter »Rechte der betroffenen Person«. Insbesondere hat die Nutzerin oder der Nutzer jederzeit die Möglichkeit, die Einwilligung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu widerrufen. Eine Fortführung des Auswahlfahrens ist in diesem Fall ausgeschlossen.
Die Einverständniserklärung kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen gegenüber dem geva-institut, Elisabethstraße 25, 80796 München, datenschutz@geva-institut.de, Telefon 089 / 273211-0, Telefax 089 / 273211-111 in Textform (Brief, Telefax oder E-Mail) widerrufen werden, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird.
Bei einem Widerruf werden alle im Zusammenhang mit dem geva-test® gespeicherten personenbezogenen Daten der Teilnehmerin oder des Teilnehmers nach Weisung der HSF Meißen gelöscht.