ANTRAGO

Datenschutzerklärung für das Campusmanagementsystem (ANTRAGO)

Auf der Seite Datenschutz finden Sie die Kontaktdaten des Verantwortlichen und der/des Datenschutzbeauftragten, Allgemeines zur Datenverarbeitung sowie die Rechte der betroffenen Person.

1. Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung

Es werden personenbezogene Daten von Studentinnen und Studenten, Dozentinnen und Dozenten, Prüferinnen und Prüfern sowie von Diplombetreuerinnen und Diplombetreuern erhoben, die zur Durchführung des Studiums sowie für statistische Zwecke benötigt werden.  Hierzu gehören bei den Studentinnen und Studenten z.B. Kontaktdaten, Prüfungsergebnisse, Stundenplandaten, beruflicher Werdegang, Bildungsweg, Familienverhältnisse. Im Bereich des Fortbildungszentrums werden personenbezogene Daten erhoben, die zur Durchführung, Beendigung und Abwicklung von Fortbildungsveranstaltungen benötigt werden.

2. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist die Wahrnehmung einer übertragenen Aufgabe im öffentlichen Interesse bzw. in Ausübung öffentlicher Gewalt i.S.v. Art. 6 Absatz 1 Satz 1 lit. e) DSGVO i.V.m. § 2 Absatz 3 und 4 FHMeißenG.

3. Zweck der Datenverarbeitung

Die Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum nutzt die personenbezogenen Daten in den Bereichen: 

  • Studierendendatenverwaltung
  • Lehrpersonalmanagement
  • Prüfungsmanagement
  • Raum- und Kursmanagement
  • Durchführung des Auswahlverfahrens zur Besetzung der Studien- und Ausbildungsplätze
  • Statistische Zwecke in anonymisierter Form
  • Ressourcenmanagement
  • Fortbildungsteilnehmerdatenverwaltung
  • Bereitstellung digitaler Lehrmaterialien zur Unterstützung der Seminare
  • Bekanntgabe fortbildungsorganisatorischer Angelegenheiten

Empfängerinnen und Empfänger der personenbezogenen Daten sind die Bediensteten der Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt in anonymisierter Form zu statistischen Zwecken an die zuständigen Statistik- und Aufsichtsbehörden. Ferner werden die Daten an Fachaufsichts- und Einstellungsbehörden sowie Ausbildungsstätten weitergegeben, sofern dies für die Durchführung des Studiums bzw. zur Sicherstellung des Lehrbetriebes notwendig ist. Die Anmeldedatensätze der Fortbildungsteilnehmerinnen und -teilnehmer sind zudem den Fortbildungsbeauftragten der entsendenden Behörden oder Einrichtungen des Freistaates Sachsen sichtbar bzw. werden miterzeugt.

4. Dauer der Speicherung

Die Daten von Auszubildenden, Anwärterinnen und Anwärtern und Studentinnen und Studenten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Die Löschung erfolgt nach Vorgaben der allg. Ausbildungs- und Prüfungsordnungen, den Vorschriften des Archivgesetztes und der Registraturordnungen mit Ausnahme der Daten, die für eine erneute Ausstellung eines Zeugnisses benötigt werden Zu statistische Zwecken werden Daten in anonymisierter Form auch nach Beendigung des Studiums weiterverarbeitet.
Die Löschung der Daten von Dozentinnen und Dozenten, Prüferinnen und Prüfern sowie Diplombetreuerinnen und Diplombetreuern erfolgt nach endgültiger Beendigung der Tätigkeit an der HSF Meißen. Als Beendigung gilt auch die Inaktivität von mehr als drei Jahren.

Die Daten von Fortbildungsteilnehmerinnen und -teilnehmern und Dozentinnen und Dozenten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Seminarbezogene Daten werden zehn Jahre nach Ende des Kalenderjahres, in dem das Seminar durchgeführt wird, aufbewahrt. Die Stammdaten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Fortbildungsveranstaltungen werden gelöscht, wenn die/der Betroffene nach dem Löschen der letzten Seminardaten keinen Seminarbezug mehr hat (fünf Kalenderjahre nach dem Besuch des letzten Seminars). Die Löschung der Daten von Dozentinnen und Dozenten erfolgt nach Beendigung der Lehrtätigkeit an der HSF Meißen. Als Beendigung der Lehrtätigkeit gilt auch die Inaktivität von mehr als zehn Jahren. Die Stammdaten der Dozentinnen und Dozenten werden zehn Kalenderjahre aufbewahrt.

5. Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

Es gelten die Hinweise unter »Rechte der betroffenen Person«.