Rechtsgrundlagen
- Gesetz über die Hochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege Meißen (FH), Fortbildungszentrum des Freistaates Sachsen (FHMeißenG)
- Sächsisches Hochschulgesetz (Sächsisches Hochschulgesetz – SächsHSG)
- Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Regelstundenverpflichtung an den Hochschulen im Geschäftsbereich (VwV Regelstundenverpflichtung SMI - VwV Regelstunden-SMI)
- Verwaltungsvorschrift des SMI, des SMF, des SMK, des SMUL und des SMS über die Vergütung von Nebentätigkeiten in der Aus- und Fortbildung (VwV Aus- und Fortbildungsvergütung)
- Grundordnung der Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum (FHMeißen-GrO)
- Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Erhebung von Benutzungsgebühren und Auslagen für die Inanspruchnahme der Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum, der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen und der für die Berufsbildung im öffentlichen Dienst zuständigen Stelle (Sächsische Aus- und Fortbildungsgebührenverordnung – SächsAuFGebVO)