Rechtsgrundlagen

  • Grundordnung der Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum (FHMeißen-GrO)
  • Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Erhebung von Benutzungsgebühren und Auslagen für die Inanspruchnahme der Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum, der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen und der für die Berufsbildung im öffentlichen Dienst zuständigen Stelle (Sächsische Aus- und Fortbildungsgebührenverordnung – SächsAuFGebVO)