Fachbereiche
An der HSF Meißen werden in insgesamt fünf Fachbereichen und sieben Studiengängen mittlere Führungskräfte für sächsische Behörden und die Justiz ausgebildet. Die Aufgabe der einzelnen Fachbereiche besteht darin, den Studierenden die für den Berufseinstieg relevanten wissenschaftliche Kenntnisse und Methoden zu vermitteln.
Das wichtigste Gremium jedes Fachbereichs ist der Fachbereichsrat. Dieser berät und unterstützt u. a. die Fachbereichsleiterin/den Fachbereichsleiter und fördert die Zusammenarbeit zwischen dem Fachbereich und den Praktikums- bzw. Einstellungsbehörden.
Bachelorstudiengang Allgemeine Verwaltung
Verwaltungswirtinnen und -wirte gehören zu den Generalisten im Allgemeinen Verwaltungsdienst. Absolventinnen und Absolventen der Allgemeinen Verwaltung finden typischerweise Beschäftigung in Stadt- und Gemeindeverwaltungen, Landratsämtern, Landesdirektionen, Ministerien sowie öffentlichen Betrieben und Zweckverbänden. Auch der Einstieg in kommunale Ämter, beispielsweise als (Ober-)bürgermeisterin oder -bürgermeister oder Beigeordnete bzw. Beigeordneter, ist für Verwaltungswirtinnen und -wirte eine Karrieremöglichkeit.
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Bachelorstudiengang Digitale Verwaltung
Vor der rasanten Entwicklung neuer Informationstechnologien und den damit einhergehenden neuen Anwendungsfeldern bleibt der Öffentliche Dienst nicht unberührt. Absolventinnen und Absolventen der Digitalen Verwaltung werden dazu ausgerüstet, digitale Transformationsprozesse zu unterstützen und zu fördern. Mit den erworbenen Fähigkeiten eröffnen sich berufliche Möglichkeiten in der Öffentlichen Verwaltung sowie in anderen Organisationen in den Bereichen Verwaltung, IT, Organisationsentwicklung oder digitale Infrastruktur.
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Bachelorstudiengang Sozialverwaltung
Der Bachelorstudiengang Sozialverwaltung bereitet Studierende für eine Arbeit in der Verwaltung von Sozialleistungen und weiterer sozialer Angelegenheiten vor. Hierfür bedarf es ausgewiesener Expertinnen und Experten, die sich mit den geltenden Regelungen auskennen, fachkundig Auskünfte erteilen sowie Anträge bearbeiten können und über eine hohe soziale Kompetenz verfügen.
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Bachelorstudiengang Sozialversicherung
Mit dem Bachelorstudiengang Sozialversicherung erwerben die Absolventinnen und Absolventen die Voraussetzungen, um in allen Aufgabengebieten der Rentenversicherung tätig sein zu können. Dies gilt auch über die Region Sachsen hinaus. Neben einem Einsatz als Sachbearbeiterin oder Sachbearbeiter in einem der Regionalzentren im Freistaat Sachsen oder in der Hauptverwaltung in Leipzig kommt ferner ein Einsatz in den Regionalzentren in Sachsen-Anhalt sowie im Freistaat Thüringen in Betracht.
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Diplomstudiengang Steuerverwaltung
Die Steuerverwaltung ist in Sachsen mehrstufig aufgebaut. Studienabsolventinnen und -absolventen arbeiten hauptsächlich in Finanzämtern und übernehmen dort verschiedene Aufgaben rund um die Betreuung steuerpflichtiger Bürgerinnen und Bürger. Die Aufgaben der Absolventinnen und Absolventen bestehen nicht nur in der Durchführung der Steuerfestsetzung und Steuererhebung, sondern auch in der Betriebsprüfung, Umsatzsteuersonderprüfung, Lohnsteueraußenprüfung und Steuerfahndung.
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Diplomstudiengang Staatsfinanzverwaltung
Finanzwirtinnen und Finanzwirte sorgen dafür, dass der Staat seine Aufgaben angemessen finanzieren und wahrnehmen kann. Absolventinnen und Absolventen der Staatsfinanzverwaltung können nach ihrem Studium vielfältige Aufgaben im Landesamt für Steuern und Finanzen, im Finanzministerium sowie in den Staatsbetrieben Sächsisches Immobilien- und Baumanagement und Zentrales Flächenmanagement übernehmen. Darüber hinaus eröffnet der Studienabschluss auch die Möglichkeit, in anderen staatlichen Einrichtungen in den Bereichen Haushalt, Personal oder Organisation tätig zu werden.
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Diplomstudiengang Rechtspflege
Am Fachbereich Rechtspflege werden Beamtinnen und Beamte des gehobenen Justizdienstes für die sächsische Justiz ausgebildet. Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger können nach Abschluss ihres Studiums vielfältige Aufgaben für anspruchsvolle Tätigkeiten der freiwilligen und streitigen Gerichtsbarkeit übernehmen, beispielsweise an Gerichten, Staatsanwaltschaften oder im Justizministerium.