Stellenausschreibung Kennziffer 217

Stelleninformationen

  • Eintrittsdatum
    nächstmöglicher Zeitpunkt
  • Arbeitsort
    Meißen
  • Beschäftigungsart
    Vollzeit, unbefristet
  • Bewerbungsfrist
    17.02.2025

Bewerbungsadresse

An der Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum (HSF Meißen) wird am Fachbereich Allgemeine Verwaltung eine Dozentin oder ein Dozent für Verwaltungsrecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt gesucht.

An der HSF Meißen unterrichten Dozenten (m/w/d) den sächsischen Verwaltungsnachwuchs in verschiedenen Lehrgebieten mit hohem Praxisbezug und einer Orientierung auf die Vermittlung von Problemlösungskompetenzen. Die Vermittlung der Lehrinhalte umfasst dabei nicht nur die didaktische Aufbereitung des Lehrgebietes, sondern auch einen interdisziplinären Blick auf die Anforderungen der Verwaltung.

Die Dozentenstelle umfasst die Lehrgebiete des Allgemeinen und des Besonderen Verwaltungsrechts. Der Schwerpunkt der Lehrtätigkeit liegt bei der Einführung in die Rechtswissenschaft, der Vermittlung der Rechtsgrundlagen des Verwaltungshandelns, der Bescheidtechnik und anderer Basisfähigkeiten.

Der Schwerpunkt Ihrer Tätigkeit liegt in der fachbezogenen Lehre. Diese findet überwiegend in Präsenz in Seminargruppen von bis zu 25 Studierenden statt. Neben Lehre und Forschung umfasst die Tätigkeit insbesondere die Erstellung von Lehrmaterialien, die Abnahme von Prüfungen, die Betreuung von Bachelor- und Masterarbeiten sowie die Mitwirkung an den Hochschulaufgaben. Darüber hinaus wird die Bereitschaft vorausgesetzt, bei Bedarf weitere Lehrgebiete auch an anderen Fachbereichen zu gestalten und zu übernehmen.

Der Fachbereich Allgemeine Verwaltung bildet den Verwaltungsnachwuchs des Freistaates Sachsen und der kommunalen Selbstverwaltungsträger in der ersten Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 in einem grundständigen und einem berufsintegrierenden Studiengang Allgemeine Verwaltung (LL.B.) aus. Ein berufsbegleitender Masterstudiengang Public Governance (M.Sc.) rundet das Studienangebot ab. In allen Studiengängen werden einschlägige wissenschaftliche Kenntnisse und Methoden sowie die erforderlichen berufspraktischen Fähigkeiten und Kenntnisse vermittelt.

Im Bereich der anwendungsorientierten Forschung ist die HSF Meißen durch Fachnetzwerke und Kontakte zu Praxispartnern in der Verwaltung gut vernetzt. Die Forschungstätigkeit wird administrativ durch das Sächsische Institut für Verwaltungsinnovation (SIVIM) unterstützt. Darüber hinaus ist die Zusammenarbeit mit studentischen Hilfskräften bei Forschungsprojekten möglich.

Zwingende Voraussetzungen für die zu besetzende Stelle sind (bitte Nachweise beifügen):

1 a. der Abschluss als Volljurist oder

1 b. ein abgeschlossener Diplomstudiengang, Masterstudiengang oder ein vergleichbarer Abschluss an einer Universität oder einer anderen wissenschaftlichen Hochschule oder ein abgeschlossener Masterstudiengang oder ein vergleichbarer Abschluss an einer Fachhochschule

  • in einer Fachrichtung mit nachweislich 30 ECTS-Punkten für fachtheoretische Module des Öffentlichen Rechts, wobei die Module des Öffentlichen Rechts auch Teil eines abgeschlossenen Bachelorstudiengangs sein können,
  • in Verbindung mit einer mindestens fünfjährigen Berufserfahrung in der Eingriffs- oder Leistungsverwaltung oder

1 c. eine erfolgreich abgeschlossene modulare Qualifizierung für Ämter der Besoldungsgruppe A 14 für Beamte der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung oder eine vergleichbare Qualifizierung des Bundes oder eines Landes in Verbindung mit einer mindestens fünfjährigen beruflichen Erfahrung in der Eingriffs- oder Leistungsverwaltung

jeweils in Verbindung mit

2. pädagogischer Eignung und hochschuldidaktischen Kenntnissen, die durch eine Probevorlesung nachzuweisen sind.

Von Vorteil ist (bitte Nachweise beifügen):

  • Lehrerfahrung in der beruflichen oder akademischen Ausbildung.

Wir bieten Ihnen:

  • einen sicheren, anspruchsvollen und abwechslungsreichen Arbeitsplatz, auf dem Sie die Zukunft unseres Landes mitgestalten können,
  • die Vorzüge einer Tätigkeit im akademischen Umfeld,
  • bedarfsorientierte, vielfältige Fortbildungsmöglichkeiten sowie
  • betriebliche Altersvorsorge und Jahressonderzahlung für Tarifbeschäftigte.

Erwartet werden darüber hinaus:

  • die Wahrnehmung der in § 69 Abs. 1 bis 3 SächsHSG und in der VwV Regelstundenverpflichtung SMI genannten Dienstaufgaben,
  • die Bereitschaft zu regelmäßiger methodisch-didaktischer Fortbildung,
  • die Fähigkeit und Bereitschaft zu anwendungsorientierter Forschung und Beteiligung an entsprechenden Projekten der Hochschule sowie
  • die Bereitschaft zur Übernahme von Funktionen in der akademischen Selbstverwaltung.

Die Einstellung erfolgt im unbefristeten Tarifbeschäftigtenverhältnis. Je nach Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen erfolgt die Vergütung nach E 13 oder E 14 TV-L. Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Planstellen besteht die Möglichkeit einer Verbeamtung mit Aufstiegsmöglichkeiten bis zu einem Amt der Besoldungsgruppe A 15. Im selben Rahmen besteht für die Beamten die Möglichkeit der Versetzung und Beförderung.

Um den Praxisbezug zu stärken, sollen Dozenten an der HSF Meißen nach sechs Jahren Lehrtätigkeit eine Praxisphase bei einer Behörde durchlaufen. Zeitpunkt, Dienstort und Verwendung werden individuell abgestimmt und richten sich nach den Bedürfnissen für Lehre und Wissenschaft. An die Praxisphase schließt sich wieder die Lehrtätigkeit an der Hochschule an.

Wir weisen gemäß Art. 6 Abs. 1c, Art. 88 Datenschutzgrundverordnung i. V. m. § 11 Sächsisches Datenschutzdurchführungsgesetz darauf hin, dass Sie mit Ihrer Bewerbung gleichzeitig Ihr Einverständnis zur elektronischen Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten bis zum Abschluss des Bewerbungsverfahrens erteilen.
Nähere Informationen erhalten Sie unter www.hsf.sachsen.de/datenschutz

Wir sind bestrebt, Menschen mit Behinderungen oder ihnen Gleichgestellte besonders zu fördern, wir achten im Bewerbungsverfahren bei gleicher Eignung auf ihre bevorzugte Berücksichtigung und bitten daher um entsprechende Hinweise in Ihrer Bewerbung.

Die Sächsische Staatsverwaltung setzt auf ein Arbeitsumfeld, an dem jeder Mensch gleichberechtigt und selbstbestimmt teilhaben kann und wir freuen uns über Bewerbungen von Menschen ungeachtet der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, des Alters, der Religion oder der Identität.
Da es gemäß dem Sächsischen Gleichstellungsgesetz ein besonderes Anliegen der staatlichen Verwaltung ist, den Anteil von Frauen im wissenschaftlichen Bereich zu erhöhen, werden Frauen ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben.

Die Stellenausschreibung als PDF-Datei zum Download