Bibliothek
Die Bibliothek ist eine zentrale Einrichtung für Studierende, Lehrende sowie Auszubildende an der HSF Meißen. Sie ist verantwortlich für die Literatur- und Informationsversorgung und dient als Arbeits- und Lernort. Das Bibliotheksangebot gilt auch für Gastnutzer.
Im Bestand der Bibliothek befinden sich rund 47.000 Medien. Neben Zeitschriften, Zeitungen sowie Gesetzes- und Amtsblättern des Bundes und des Freistaates Sachsen sowie ein umfangreicher Bestand an Bachelor-, Diplom- und Masterarbeiten von Absolventinnen und Absolventen der HSF zur Verfügung.
Es stehen 36 Arbeitsplätze zur Verfügung. Ein Gruppenarbeitsraum für bis zu 8 Personen kann vor Ort selbständig reserviert werden.
An den Rechercheplätzen in der Bibliothek ist es möglich, in Katalogen und Datenbanken zu recherchieren. In der Bibliothek haben Hochschulangehörige Zugang zum WLAN.
Kostenlose Scans können mit einem Buchscanner (book 2net) angefertigt werden. Für die Speicherung der Daten ist ein eigener USB-Stick notwendig.
Für die Anmeldung in der Bibliothek brauchen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Die Nutzung der Bibliothek ist ab 16 Jahren zugelassen, Minderjährige benötigen eine Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreterin oder des gesetzlichen Vertreters. Nach der Registrierung erhalten Sie einen Benutzerausweis. Bitte beachten Sie die Hinweise zur Datenschutzerklärung nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Die Benutzungsordnung finden Sie hier: Benutzungs- und Entgeltordnung
Die Nutzung der Bibliothek ist grundsätzlich gebührenfrei. Gebühren nach Maßgabe des § 3 der Entgeltordnung (Anlage 2 der Benutzungsordnung) werden fällig für :
- Zweitausstellung eines Benutzerausweises: 5,00 €
- Mahnung nach § 20 Abs. 2 und 3 der Benutzungsordnung bei Überschreitung der Leihfrist
- je angefangene Woche und Werk: 1,00 €
- bei Kurzausleihe pro Tag und Werk: 2,50 €
- Bearbeitungsentgelt pro Fernleihbestellung nach § 21 Abs. 3 der Benutzungsordnung: 3,00 €
- Für die Anfertigung von Kopien steht ein Münzkopierer zur Verfügung
- s/w A4: 0,05 € A5: 0,10 €
- farbig A4: 010 € A5: 0,20 €
Nach §10 der Benutzugsordnung besteht Schadensersatzpflicht. Für abhanden gekommene oder beschädigte Medien ist Ersatz zu leisten.
Bibliotheksnutzerinnen und -nutzer können an den Rechercheplätzen in den folgenden Datenbanken recherchieren:
iOPAC (internet Online Public Access Catalogue)
iOPAC ist ein Online-Katalog, der die im Bibliotheksbestand vorhandenen Medien nachweist.
Beck-Online
In der Online-Datenbank Beck-Online mit juristischen Standardwerken des Verlages C.H.Beck und anderen Anbietern lassen sich Kommentare und Handbücher, Zeitschriften samt Archiven, Formulare/Vertragsmuster, umfangreiche Rechtsprechung zu Bund, Ländern und EU sowie weitere relevante Materialien finden.
Folgende Module sind aktuell für Hochschulangehörige lizenziert:
- Arbeitsrecht PLUS
- Ausländer- und Migrationsrecht PLUS
- Beck-KOMMUNALPRAXIS Sachsen PLUS
- Bilanzrecht PLUS
- Erbrecht PLUS
- Familienrecht PREMIUM
- Handels- und Gesellschaftsrecht PREMIUM
- Hochschulrecht PLUS
- Immobilien- und Immobilienwirtschaftsrecht PLUS
- Insolvenzrecht PREMIUM
- IT-Recht PLUS
- JuS JA PLUS
- Miet- und WEG-Recht PLUS
- Öffentliches Arbeits- und Tarifrecht PLUS
- Öffentliches Baurecht PLUS
- Öffentliches Wirtschaftsrecht PLUS
- Schmidt EStG
- Sicherheits- und Polizeirecht PLUS
- Sozialrecht OPTIMUM
- Steuerrecht PLUS
- Strafrecht PREMIUM
- Verfassungsrecht PLUS
- Verwaltungsrecht PLUS
- ZEV PLUS
- Zivilrecht PLUS
- Zwangsvollstreckungs- und Zwangsversteigerungsrecht PLUS
Juris
Über das Rechtsportal des größten juristischen Print-Online-Verlags für Rechtsprechung, Normen und Aufsätze können Nutzerinnen und Nutzer auf aktuelle Dokumente zur Rechtsprechung, Gesetzestexte, Verwaltungsvorschriften sowie bibliographische Nachweise von juristischer Literatur teilweise im Volltext zugreifen.
Otto-Schmidt-Online
Durch die Datenbank Otto Schmidt-Online erhalten Nutzerinnen und Nutzer Zugriff auf zahlreiche Beratermodule mit Premiumwerken aus dem Verlagsprogramm. Zudem bietet das Aktionsmodul Steuerrecht die perfekte Online-Bibliothek für höchste Ansprüche mit den großen führenden Kommentaren, Handbüchern und Zeitschriften des Verlages Otto Schmidt.
Die HSF Meißen verfügt über einen eigenen Dokumentenserver zum Hochladen und Veröffentlichen von Abschluss- oder anderen wissenschaftlichen Arbeiten. Diesen erreichen Sie unter: https://opus.bsz-bw.de/hsf
Veröffentlichung von Abschlussarbeiten (Bachelor-, Diplom- und Masterarbeiten) und anderer wissenschaftlicher Arbeiten
1. Hochladen der wissenschaftlichen Arbeiten
In den Prüfungs- und Studienordnungen bzw. der Diplomierungsordnung ist jeweils vorgesehen, dass Abschlussarbeiten als nicht änderbare PDF-Datei über eine von der HSF Meißen bestimmte Plattform bereitzustellen sind.
Zu diesem Zweck stellt die HSF Meißen im Internet eine Plattform zur Verfügung, über die das Hochladen der PDF-Datei erfolgt. Zur konkreten Vorgehensweise wird auf die Anleitung zum Hochladen wissenschaftlicher Arbeiten verwiesen.
Die Abgabe der Abschlussarbeiten in gedruckter gebundener Form bleibt hiervon unberührt.
2. Veröffentlichung der Bachelor-, Diplom- und Masterarbeiten
Nach § 48 des Sächsischen Hochschulgesetzes sind Forschungsergebnisse der Hochschulen in geeigneter Weise zu veröffentlichen.
Vor diesem Hintergrund sollen geeignete Abschlussarbeiten auf einem Dokumentenserver der HSF Meißen veröffentlicht und so Dritten zugänglich gemacht werden.
Open-Access
Mit dem MeiDoks-Dokumentenserver stellt die HSF Meißen eine Plattform für das elektronische Publizieren im Internet (Open-Access) bereit. Open Access meint den unbeschränkten und kostenlosen Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen im Internet. Es bietet Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern viele Vorteile:
- Einfach zugänglich: Open-Access-Publikationen sind in Suchmaschinen wie Google Scholar und BASE verzeichnet und somit für jeden leicht zu finden.
- Gut sichtbar: Studien zeigen, dass Open-Access-Publikationen häufiger zitiert werden als Publikationen, die nicht frei zugänglich sind. Open Access steigert Ihre wissenschaftliche Reputation und kann somit beim Einwerben von Drittmitteln behilflich sein.
- Unkomplizierte Rechtslage: Bei einer Erstveröffentlichung Ihres Werkes als Open-Access-Publikation behalten Sie die ausschließlichen Nutzungsrechte. Über die Vergabe von Lizenzen (z.B. Creative-Commons-Lizenzen) bestimmen Sie, wie Ihr Werk weiter genutzt werden darf.
Zu diesem Zweck ist die Erklärung zur Veröffentlichung wissenschaftlicher Arbeiten auszufüllen und unterschrieben mit der Abschlussarbeit abzugeben. Bitte beachten Sie dabei insbesondere die rechtlichen Regelungen in der Anlage zur Erklärung.
In der Erklärung zur Veröffentlichung von Abschlussarbeiten müssen sowohl die Studierenden oder Absolventinnen und Absolventen als auch die Prüferinnen und Prüfer eine Stellungnahme zur Veröffentlichung der Abschlussarbeiten abgeben. Die Beteiligten können Gesichtspunkte vortragen, die aus ihrer Sicht gegen die Veröffentlichung sprechen (z. B. Rechte Dritter). Die Prüferinnen und Prüfer der Abschlussarbeiten müssen zusätzlich in ihrem Votum zur Veröffentlichung qualitative Gesichtspunkte berücksichtigen. Die Kriterien für eine Veröffentlichung können bei den Prüferinnen und Prüfern der Abschlussarbeit erfragt werden.
Unberührt von der Veröffentlichung bleibt die Archivierung aller Abschlussarbeiten in digitaler Form.
Urheber- und Verwertungsrechte
Für die Einhaltung von Urheber- und Verwertungsrechten Dritter sind die Autorinnen und Autoren der Publikationen verantwortlich. Dies bestätigen Sie rechtlich verbindlich mit der Rechteeinräumung am Ende des Veröffentlichungsprozesses. Sind an der Publikation noch weitere Personen beteiligt, brauchen Sie deren Einverständnis.
Um auf dem MeiDoks-Dokumentenserver publizieren zu können, müssen Sie der HSF Meißen ein dauerhaftes einfaches Nutzungsrecht einräumen, das der HSF Meißen die Speicherung Ihrer Publikation auf ihren Servern und die öffentliche, unbeschränkte Zugänglichmachung Ihrer Publikation gestattet. Die HSF Meißen ist berechtigt, die Daten zum gleichen Zweck an die Deutsche Nationalbibliothek in Frankfurt/M und Leipzig - als nationale Pflichtexemplarbibliothek-, an die Sächsische Landesbibliothek - Staats- und Universitätsbibliothek Dresden (SLUB) und an weitere Institutionen unter anderem im Rahmen nationaler Sammelaufträge weiterzugeben.
Die Einräumung des einfachen Nutzungsrechtes bedeutet, dass Sie Ihre Publikation anderweitig drucken oder online stellen können, ohne die HSF Meißen um Erlaubnis fragen zu müssen. Diese Möglichkeiten können Sie auch Dritten einräumen. Allerdings können Sie Dritten kein ausschließliches Nutzungsrecht mehr einräumen.
Falls Sie Ihre Publikation zuerst in einem Verlag veröffentlichen möchten, achten Sie darauf, dem Verlag nur ein einfaches und kein ausschließliches Nutzungsrecht einzuräumen. Dann können Sie Ihre Publikation zusätzlich auf Repositorien Ihrer Wahl wie dem MeiDoks-Dokumentenserver veröffentlichen.
Nachnutzung von Publikationen mit Creative-Commons-Lizenzen (CC)
Als Urheber können Sie festlegen, wie Ihre Publikation von anderen nachgenutzt werden darf. Eine Möglichkeit dazu bieten die Creative-Commons-Lizenzen. Dabei handelt es sich um standardisierte Lizenzverträge.
Folgende Creative-Commons-Lizenzen (Version 4.0) sind auf dem MeiDoks-Dokumentenserver wählbar:
- Namensnennung (CC BY)
- Namensnennung – Keine Bearbeitung (CC BY)-ND
- Namensnennung – Nicht Kommerziell (CC BY-NC)
- Namensnennung – Nicht Kommerziell – Keine Bearbeitung (CC BY-NC-ND)
- Namensnennung – Nicht Kommerziell – Weitergabe unter gleichen Bedingungen (CC BY-NC-SA)
- Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen (CC BY-SA)
Im Sinne von Open Access empfehlen wir CC BY.
Punkt 2.11 in der Anleitung zum Hochladen wissenschaftlicher Arbeiten beschreibt, an welcher Stelle Sie die CC-Lizenzen auswählen können. Es steht Ihnen selbstverständlich frei, auch keine Lizenz auszuwählen.
Alle bibliografischen Titeldaten (Metadaten) auf dem MeiDoks-Dokumentenserver sind kostenfrei unter der Lizenz "Creative Commons — CC0 1.0" zur freien Nachnutzung verfügbar.
Literaturverwaltung mit Citavi
Citavi ist ein Literaturverwaltungsprogramm: es hilft bei allen Aufgaben wissenschaftlicher Literaturarbeit: von der Recherche über die Wissensorganisation und Aufgabenplanung bis zur Erstellung eines Literaturverzeichnisses. Citavi unterstützt Sie beim Recherchieren, Texte analysieren, Ideen strukturieren und schreiben einer Publikation. Mit dem CitaviPicker können Sie Informationen aus dem Internet mit nur einem Klick in ihr Projekt aufnehmen. Citavi steht als Desktop-App für das Betriebssystem Windows und als plattformübergreifende Webversion zur Verfügung. Mit dem CitaviPicker können Sie Informationen aus dem Internet mit nur einem Klick in ihr Projekt aufnehmen. Ab Version 6 ist es möglich, Projekte auch in der Cloud zu speichern oder in Cloudprojekten kollaborativ zu arbeiten.
Bedingungen für die Nutzung
Alle Hochschulangehörigen können Citavi kostenlos nutzen.
- Sobald die Lizenz verlängert wird, erhalten alle Hochschulangehörigen einen neuen Lizenzschlüssel für Citavi, der die Nutzungsdauer entsprechend der Lizenz verlängert.
- Sollte die Hochschule die Lizenz nicht verlängern, kann individuell und auf eigene Kosten eine zeitlich unbefristete Lizenz für Citavi Pro Home erworben werden.
- Läuft die Pro Lizenz ohne Verlängerung oder Kauf aus, fällt die Software in den Modus der kostenlosen Basisversion »Citavi Free« zurück. Sie können dann keine neuen Daten mehr eingeben.
Im Free-Modus können Sie weiterhin:- in Projekten suchen,
- Titellisten drucken,
- Publikationen erstellen,
- die bibliographischen Daten exportieren.
Voraussetzungen für den Betrieb sind
- Betriebssystem Windows Vista, Windows Server 2008 oder 2012, Windows 7, 8, 10 oder 11 mit allen Updates,
- Microsoft .NET Framework Version 4.5,
- mindestens 1 GB Arbeitsspeicher (4 GB empfohlen).
Tipps für die Arbeit mit Citavi entnehmen Sie dem Handbuch.
Wie Sie Citavi erhalten
Die Hochschule stellt die Anwendung "Citavi for Windows" mit einer Campuslizenz auf allen Rechnern der Hochschule bereit. Eine Anmeldung mit einem Benutzerkonto ist für die Nutzung auf Hochschulrechnern nicht erforderlich. Die Anmeldung ermöglicht aber die Nutzung erweiterter Funktionen, wie das Speichern von Projekten in der Cloud und Teamarbeit mit anderen Nutzern.
Damit Sie die Campuslizenz für die Nutzung auf privaten Endgeräten erhalten, müssen Sie folgende Schritte befolgen:
- Öffnen Sie https://citavi.com/fhsv
- Wählen Sie Student/in oder Wissenschaftler/in oder sonst. Mitarbeiter/in aus
- Eingabe der Hochschul-Mailadresse
- Eröffnen eines neuen Benutzerkontos auf der Citavi-Webseite oder Anmeldung mit bestehenden Citavi-Kontos
- Campuslizenz ist mit Ihrem Citavi-Benutzerkonto verknüpft
- Melden Sie sich mit Ihrem Citavi-Konto an
Eine Schritt-für-Schritt Anleitung finden Sie hier.
Wechsel von einer älteren Version zu Citavi 6
- Informieren Sie sich hier über Neuerungen und Änderungen: www.citavi.com/c6new und www.citavi.com/c6changed
- Informieren Sie sich hier über den Upgrade-Prozess: www.citavi.com/c6upgrade
- Installieren Sie Citavi 6. Sie erhalten die Installationsdatei unter http://www.citavi.com/download.
- Melden Sie sich in Citavi 6 mit Ihren bisherigen Citavi-Zugangsdaten an. Wenn Sie noch kein Passwort festgelegt haben, schickt Ihnen Citavi einen entsprechenden Link zu. Wenn Sie Ihr Passwort vergessen haben, können Sie das über www.citavi.com/login zurücksetzen lassen.
Die an der HSF Meißen erstellen wissenschaftlichen Arbeiten werden verschlagwortet. Hierfür wird folgendes Schlagwortverzeichnis verwendet:
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag
07:30 - 18:00 Uhr
Freitag
07:30 - 12:00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass nach 16:00 Uhr kein Fachpersonal zur Verfügung steht. Anmeldungen, Verlängerungen und Vorbestellungen sind nur bis 16:00 Uhr möglich.
Während der Semesterferien gelten eingeschränkte Öffnungszeiten.