FAQ Nach Erhalt der Einladung

Besteht die Möglichkeit einer Zwischenübernachtung (bei Teilnahme an zwei aufeinanderfolgenden Fortbildungsveranstaltungen) und/oder einer Vorabendanreise?

Wird auf dem Anmeldeformular der Übernachtungswunsch angezeigt, so wird – bei freier Kapazität – bei mehrtägigen Seminaren angenommen, dass die Teilnehmenden am ersten Seminartag an und am letzten Seminartag abreisen. An Sonn- oder Feiertagen ist eine Anreise nicht möglich. Bei der Teilnahme an aufeinanderfolgenden Fortbildungsveranstaltungen besteht die Möglichkeit einer Zwischenübernachtung . Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihre Fortbildungsbeauftragten. Eine Übernachtungsbestätigung oder -absage erfolgt mit der Einladung. Vorabendanreisen sind nur in Ausnahmefällen möglich.

Kann ich nachträglich noch eine Übernachtung reservieren?

Die nachträgliche An- oder Abmeldung hinsichtlich des Übernachtungswunsches ist nur durch die Fortbildungsbeauftragten möglich. Meldungen durch die Teilnehmenden selbst werden grundsätzlich durch das Fortbildungszentrum nicht berücksichtigt, da mit der nachträglichen An- oder Abmeldung der Übernachtung immer eine Veränderung der amtlichen Verpflegung (Vollverpflegung oder nur Mittagessen) des Teilnehmenden verbunden ist, was für die Anmeldebehörde kostenwirksam wird (vgl. Verpflegungsregelungen).

Entstehen Kosten für die Übernachtung?

Bedienstete der sächsischen Staatsverwaltung sowie die Bediensteten der mittelbaren sächsischen Staatsverwaltung (z. B. Universitäten, Stiftungen) erhalten eine amtlich unentgeltliche Unterkunft. Für Teilnehmende aus anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes kostet die Unterkunft 22 € pro Person und Nacht. 

Werden im Wohnheim Handtücher und Bettwäsche zur Verfügung gestellt?

Alle Zimmer sind mit Bettwäsche und Handtüchern ausgestattet.

Wie werden die Reisekosten abgerechnet?

Reisekosten und ggf. Trennungsgeld der Teilnehmenden trägt die entsendende Dienststelle.

Kann ich ein Elektroauto bei Ihnen aufladen?

Das Aufladen von Elektrofahrzeugen an den auf dem Campus der HSF Meißen befindlichen Ladesäulen ist ausschließlich Dienstwagen vorbehalten. Bitte nutzen Sie dafür die erhaltene Zahlkarte von Ihrer Behörde.

Gibt es bei Ihnen genügend Parkplätze und wo befinden sich diese?

Informationen zu den örtlichen Parkmöglichkeiten entnehmen Sie bitte Ihrer Einladung. Wir verweisen desweiteren auf unsere Campusnavigation. Bitte beachten Sie unsere Park- und Campusordnung!

Gibt es WLAN in den Seminarräumen und im Wohnheim?

Für die Realisierung der drahtlosen Kommunikation über WLAN gibt es unterschiedliche, parallel bereitgestellte Zugänge:

  1. SVN-WLAN: für das mobile Arbeiten von Landesbediensteten mit Zugriff auf SVN-interne Ressourcen ihrer jeweiligen Behörde (dienstliche Endgeräte müssenen entsprechend eingerichtet worden sein)
  2. SVN-GastNetz: für den Internetzugang ohne Zugriff auf SVN-Ressourcen und  interne Behördendienste. Der Zugang zum SVN-GastNetz bedarf einer individuellen Registrierung. Dieser wird nur auf Anfrage bzw. nur für die Teilnehmenden bestimmter Fortbildungsformate (z .B. Lehrgänge) eingerichtet.

Kann ich für die Fortbildungsveranstaltung einen Laptop mitbringen?

Grundsätzlich ja. Zum Teil ist die Stromversorgung noch nicht an jedem Platz sichergestellt. Diese wird aber derzeit schrittweise ausgebaut.

Wo finde ich die Unterlagen, die in der Einladung angekündigt werden?

Wenn vorhanden, finden Sie Online-Materialien im Webportal in Ihrem persönlichen Bereich unter der Rubrik "Veranstaltungsdokumente".

Werden die Unterlagen auch digital zur Verfügung gestellt?

Ja, Seminarmaterialien können je nach Veranstaltungskonzept (z. B. Live Online-Seminar) und unter Zustimmung der Dozierenden digital zur Verfügung gestellt werden. Sofern Seminarmaterialien eingestellt wurden, werden Ihnen diese in Ihrem persönlichen Bereich des Webportals unter der Rubrik "Veranstaltungsdokumente" angezeigt.

Mir ist nach Erhalt der Einladung bereits bekannt, dass ich die Veranstaltung aus privaten/dienstlichen Gründen eher verlassen muss bzw. morgens erst etwas später erscheinen kann. Wen muss ich informieren?

Bitte informieren Sie im Vorfeld Ihren zuständigen Fortbildungsbeauftragten.

Ich habe eine Einladung erhalten, bin nun aber verhindert und kann nicht an der geplanten Fortbildungsveranstaltung teilnehmen. Wen muss ich informieren?

Bitte informieren Sie umgehend Ihre Fortbildungsbeauftragten.

Können Teilnehmende von einer Fortbildungsveranstaltung in eine gleichartige Veranstaltung wechseln, die zu einem anderen Zeitpunkt stattfindet?

Dies ist in Ausnahmefällen möglich. Es besteht folgende Einschränkung: Bei bereits begonnenen Lehrgängen (z. B. Verwaltungsqualifizierung) oder mehrtägigen Seminaren sind derartige Wechsel i. d. R. nur aufgrund von Erkrankung und nach Abstimmung mit Ihren Fortbildungsbeauftragten sowie dem Fortbildungszentrum möglich.

Ich habe für die Dauer der Lehrveranstaltung keine Kindbetreuung gefunden. Kann mein Kind ausnahmsweise am Lehrgangsort betreut werden?

Falls die Betreuung eines Kindes (ab 3 Jahren) am Lehrgangsort Meißen erforderlich sein sollte, ist das Fortbildungszentrum bei der Vermittlung eines Betreuungsangebotes gern behilflich. Bitte vermerken Sie Ihren diesbezüglichen Wunsch auf Ihrer Seminaranmeldung. Übernachtungskosten von mitreisenden Kindern sind von den Teilnehmenden zu tragen.

Ihr Anliegen wurde durch die aufgeführten Fragen nicht beantwortet?
Nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf! fortbildungszentrum@hsf.sachsen.de

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