FAQ Nach Erhalt der Einladung

Kann ich nachträglich noch eine Übernachtung reservieren?

Die nachträgliche An- oder Abmeldung hinsichtlich des Übernachtungswunsches ist nur durch die Fortbildungsbeauftragten möglich. Meldungen durch die Teilnehmenden selbst werden grundsätzlich durch das Fortbildungszentrum nicht berücksichtigt, da mit der nachträglichen An- oder Abmeldung der Übernachtung immer eine Veränderung der amtlichen Verpflegung (Vollverpflegung oder nur Mittagessen) des Teilnehmenden verbunden ist, was für die Anmeldebehörde kostenwirksam wird (vgl. Verpflegungsregelungen).

Entstehen Kosten für die Übernachtung?

Bedienstete der sächsischen Staatsverwaltung sowie die Bediensteten der mittelbaren sächsischen Staatsverwaltung (z. B. Universitäten, Stiftungen) erhalten eine amtlich unentgeltliche Unterkunft. Für Teilnehmende aus anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes kostet die Unterkunft 22 € pro Person und Nacht. 

Werden im Wohnheim Handtücher und Bettwäsche zur Verfügung gestellt?

Alle Zimmer sind mit Bettwäsche und Handtüchern ausgestattet.

Wie werden die Reisekosten abgerechnet?

Reisekosten und ggf. Trennungsgeld der Teilnehmenden trägt die entsendende Dienststelle.

Gibt es bei Ihnen genügend Parkplätze und wo befinden sich diese?

Informationen zu den örtlichen Parkmöglichkeiten entnehmen Sie bitte Ihrer Einladung. 
Eine Übersicht zu unserem Campus und zu den Parkplätzen finden Sie unter: https://www.hsf.sachsen.de/hochschule/campus/ 

Bitte beachten Sie unsere Park- und Campusordnung. Sie finden diese unter Rechtsgrundlagen/Organisationsverfügung

Kann ich ein Elektroauto bei Ihnen aufladen?

Das Aufladen von Elektrofahrzeugen an den auf dem Campus der HSF Meißen befindlichen Ladesäulen ist ausschließlich Dienstwagen vorbehalten. Bitte nutzen Sie dafür die erhaltene Zahlkarte von Ihrer Behörde.

Gibt es WLAN in den Seminarräumen und im Wohnheim?

Für die Realisierung der drahtlosen Kommunikation über WLAN gibt es unterschiedliche, parallel bereitgestellte Zugänge:

  1. SVN-WLAN: für das mobile Arbeiten von Landesbediensteten mit Zugriff auf SVN-interne Ressourcen ihrer jeweiligen Behörde (dienstliche Endgeräte müssenen entsprechend eingerichtet worden sein)
  2. SVN-GastNetz: für den Internetzugang ohne Zugriff auf SVN-Ressourcen und  interne Behördendienste. Der Zugang zum SVN-GastNetz bedarf einer individuellen Registrierung. Dieser wird nur auf Anfrage bzw. nur für die Teilnehmenden bestimmter Fortbildungsformate (z .B. Lehrgänge) eingerichtet.

 

Wo finde ich die Unterlagen, die in der Einladung angekündigt werden?

Falls im Seminarkonzept vorgesehen, finden Sie Online-Materialien im Webportal in Ihrem persönlichen Bereich unter der Rubrik "Veranstaltungsdokumente".

Wen muss ich informieren, wenn ich etwas später erscheine bzw. nicht bis zum Ende der Veranstaltung bleiben kann?

Bitte informieren Sie im Vorfeld Ihre/n zuständige/n Fortbildungsbeauftragte/n.

Wen muss ich informieren, wenn ich von einer Veranstaltung zurücktreten muss?

Bitte informieren Sie umgehend Ihre/n Fortbildungsbeauftragte/n.

Kann ich mich in einen anderen Termin umbuchen lassen (gleiches Seminarthema)?

Dies ist grundsätzlich möglich, wenn die Veranstaltung nicht aus einzelnen Bausteinen (Modulen) besteht. Derartige Wechsel sind i. d. R. nur aufgrund von Erkrankung möglich (in Abstimmung mit Ihrem Fortbildungsbeauftragten und dem FoBiZ). 

Ich muss das Seminar abbrechen und kann nicht weiter teilnehmen. Wen muss ich informieren?

Bitte informieren Sie umgehend Ihre/n Fortbildungsbeauftragte/n sowie das Tagungsbüro/Rezeption Haus 3. Wir bitten Sie, den Mensachip an der Rezeption bzw. im Fortbildungszentrum abzugeben oder in einem gepolsterten Umschlag an das Fortbildungszentrum (Adresse: Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum, - Fortbildungszentrum -, Herbert-Böhme Straße 11, 01662 Meißen) zurückzusenden. 
Teilnehmende erhalten einen Fortbildungsnachweis, wenn sie mindestens 90 % der Veranstaltung besucht haben sowie ggf. eine Bescheinigung über erfolgreich erbrachte Leistungsnachweise. Wurden mehr als 10 % einer Veranstaltung nicht besucht, bescheinigt das Fortbildungszentrum auf Wunsch eine partielle Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung (Teilnahmebestätigung).

Ich habe für die Dauer der Lehrveranstaltung keine Kindbetreuung gefunden. Kann mein Kind ausnahmsweise am Veranstaltungsort betreut werden?

Falls die Betreuung eines Kindes (ab 3 Jahren) am Veranstaltungsort Meißen erforderlich sein sollte, ist das Fortbildungszentrum bei der Vermittlung eines Betreuungsangebotes gern behilflich. Bitte vermerken Sie Ihren diesbezüglichen Wunsch auf Ihrer Seminaranmeldung. Übernachtungskosten von mitreisenden Kindern sind von den Teilnehmenden zu tragen.

Ihr Anliegen wurde durch die aufgeführten Fragen nicht beantwortet?
Nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf:

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