Studentische Hilfskräfte

Forschung und Lehre miteinander zu verzahnen ist ein zentrales Anliegen an der HSF Meißen. Ziel soll es unter anderem sein, die wissenschaftliche Neugier bei den Studierenden zu wecken. 

Studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte (SHK/ WHK) erbringen unterstützende Tätigkeiten in Forschung und Entwicklungsvorhaben, die zugleich der eigenen wissenschaftlichen Weiterbildung dienen. Dabei werden unseren Fachkräften von morgen moderne Denkansätze und datengetriebene Methoden für eine innovative Verwaltung vermittelt. Die Aufgaben sind vielfältig und umfassen unter anderem die

  • Unterstützung der Geschäftsstelle des SIVIM in begünstigenden Forschungsprozessen an der HSF Meißen
  • Vor-, Nachbereitung und Mitwirkung an Konferenzen und Tagungen
  • Umfragen/ Abstimmungen zu forschungsrelevanten Themen
  • Durchführung von Datenerhebungen und -auswertungen
  • Recherche in Fachliteratur und Lektoratstätigkeit
  • Begleitung laufender Forschungsprojekte

Weitere Fragen

Die Nebentätigkeit bestimmt sich nach den Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) über die Arbeitsbedingungen der wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräfte. Die Vergütung wird nur für tatsächlich geleistete Arbeit gezahlt.

a) wissenschaftliche Hilfskräfte ohne abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulausbildung

ab 01.04.2024 13,25 Euro je Stunde

ab 01.04.2025 13,98 Euro je Stunde

b) wissenschaftliche Hilfskräfte mit abgeschlossener Fachhochschulausbildung oder Bachelorabschluss

ab 01.04.2024 14,64 Euro je Stunde

ab 01.04.2025 15,44 Euro je Stunde

c) wissenschaftliche Hilfskräfte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulausbildung oder Masterabschluss

ab 01.04.2024 19,89 Euro je Stunde

ab 01.04.2025 21,00 Euro je Stunde

Die Arbeitszeit beträgt ausschließlich der Pausen wöchentlich höchstens durchschnittlich 8 Stunden. 

Der Umfang und die Einteilung der wöchentlichen Arbeitszeit kann individuell vereinbart werden. Nach Absprache ist die Nutzung des Büroarbeitsplatzes in der Geschäftsstelle des SIVIM möglich.

Der Vertrag wird für maximal 24 Monate zwischen Studierenden und der HSF Meißen geschlossen.

Zur Vorbereitung eines Vertrages werden folgende Unterlagen benötigt

  • Bewerbungsschreiben
  • Lebenslauf
  • eventuell Studienabschluss inklusive Nachweis
  • Name der Einstellungsbehörde
  • Studiengang, Seminargruppe
  • gewünschter Vertragsbeginn

Ansprechperson