Mitgliederversammlung

Die Gesamtheit der Mitglieder des Instituts bilden die Mitgliederversammlung.

 

Mitglieder der Versammlung sind

  • alle Professorinnen und Professoren der HSF Meißen kraft ihres akademischen Titels
  • an Forschung interessierte Dozentinnen und Dozenten, weitere Mitarbeitende und wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der HSF Meißen

Die Mitgliederversammlung ist zuständig für folgende Angelegenheiten

  • die Wahl einer Professorin/ eines Professors zur Ko-Institusleitung
  • Entscheidung über Anträge zur Mitgliedschaft sowie deren Beendigung aus wichtigem Grund
  • Mitwirkung an der Ausgestaltung sowie der finanziellen und personellen Untersetzung der Forschungsvorhaben
  • Unterstützung der Institutsleitung bei der Erfüllung der Aufgaben
  • Beschlussfassung über die Geschäftsordnung des Instituts

An Forschung Interessierte können ihre Mitgliedschaft durch schriftliche Erklärung beantragen. Der Antrag zur Aufnahme ist gegenüber der Institutsleitung zu stellen. Über die Annahme des Antrages entscheidet die Mitgliederversammlung. 

Die Mitgliedschaft endet mit Ausscheiden aus der HSF, durch Ausschluss aus wichtigem Grund oder durch schriftliche Kündigung des Mitglieds