MeiDoks - Dokumentenserver

Den Dokumentenserver der HSF Meißen erreichen Sie unter

Veröffentlichung von Abschlussarbeiten (Bachelor-, Diplom- und Masterarbeiten) und anderer wissenschaftlicher Arbeiten

1. Hochladen der wissenschaftlichen Arbeiten

In den Prüfungs- und Studienordnungen bzw. der Diplomierungsordnung ist jeweils vorgesehen, dass Abschlussarbeiten als nicht änderbare PDF-Datei über eine von der HSF Meißen bestimmte Plattform bereitzustellen sind. Auch andere wissenschaftlichen Arbeiten können auf dieser Plattform hochgeladen werden.

Zu diesem Zweck stellt die HSF Meißen im Internet eine Plattform zur Verfügung, über die das Hochladen der PDF-Datei erfolgt. Zur konkreten Vorgehensweise wird auf die »Anleitung zum Hochladen wissenschaftlicher Arbeiten« verwiesen.

Die Abgabe der Abschlussarbeiten in gedruckter gebundener Form bleibt hiervon unberührt.

2. Veröffentlichung der Bachelor-, Diplom- und Masterarbeiten

Nach § 48 des Sächsischen Hochschulgesetzes sind Forschungsergebnisse der Hochschulen in geeigneter Weise zu veröffentlichen.

Vor diesem Hintergrund sollen geeignete Abschlussarbeiten auf einem Dokumentenserver der HSF Meißen veröffentlicht und so Dritten zugänglich gemacht werden.

Open-Access

Mit dem MeiDoks-Dokumentenserver stellt die HSF Meißen eine Plattform für das elektronische Publizieren im Internet (Open-Access) bereit. Open Access meint den unbeschränkten und kostenlosen Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen im Internet. Es bietet Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern viele Vorteile:

  • Einfach zugänglich: Open-Access-Publikationen sind in Suchmaschinen wie Google Scholar und BASE verzeichnet und somit für jeden leicht zu finden.
  • Gut sichtbar: Studien zeigen, dass Open-Access-Publikationen häufiger zitiert werden als Publikationen, die nicht frei zugänglich sind. Open Access steigert Ihre wissenschaftliche Reputation und kann somit beim Einwerben von Drittmitteln behilflich sein.
  • Unkomplizierte Rechtslage: Bei einer Erstveröffentlichung Ihres Werkes als Open-Access-Publikation behalten Sie die ausschließlichen Nutzungsrechte. Über die Vergabe von Lizenzen (z.B. Creative-Commons-Lizenzen) bestimmen Sie, wie Ihr Werk weiter genutzt werden darf.

Zu diesem Zweck ist die »Erklärung zur Veröffentlichung wissenschaftlicher Arbeiten« auszufüllen und unterschrieben mit der Abschlussarbeit abzugeben. Bitte beachten Sie dabei insbesondere die rechtlichen Regelungen in der Anlage zur Erklärung.

In der Erklärung zur Veröffentlichung von Abschlussarbeiten müssen sowohl die Studierenden oder Absolventinnen und Absolventen als auch die Prüferinnen und Prüfer eine Stellungnahme zur Veröffentlichung der Abschlussarbeiten abgeben. Die Beteiligten können Gesichtspunkte vortragen, die aus ihrer Sicht gegen die Veröffentlichung sprechen (z. B. Rechte Dritter). Prüferinnen und Prüfer der Abschlussarbeiten müssen zusätzlich in ihrem Votum zur Veröffentlichung qualitative Gesichtspunkte berücksichtigen. Die Kriterien für eine Veröffentlichung können bei den Prüferinnen und Prüfern der Abschlussarbeit erfragt werden.

Unberührt von der Veröffentlichung bleibt die Archivierung aller Abschlussarbeiten in digitaler Form.

Urheber- und Verwertungsrechte

Für die Einhaltung von Urheber- und Verwertungsrechten Dritter sind die Autorinnen und Autoren der Publikationen verantwortlich. Dies bestätigen Sie rechtlich verbindlich mit der Rechteeinräumung am Ende des Veröffentlichungsprozesses. Sind an der Publikation noch weitere Personen beteiligt, brauchen Sie deren Einverständnis.

Um auf dem MeiDoks-Dokumentenserver publizieren zu können, müssen Sie der HSF Meißen ein dauerhaftes einfaches Nutzungsrecht einräumen, das der HSF Meißen die Speicherung Ihrer Publikation auf ihren Servern und die öffentliche, unbeschränkte Zugänglichmachung Ihrer Publikation gestattet. Die HSF Meißen ist berechtigt, die Daten zum gleichen Zweck an die Deutsche Nationalbibliothek in Frankfurt/M und Leipzig - als nationale Pflichtexemplarbibliothek-, an die Sächsische Landesbibliothek - Staats- und Universitätsbibliothek Dresden (SLUB) und an weitere Institutionen unter anderem im Rahmen nationaler Sammelaufträge weiterzugeben.

Die Einräumung des einfachen Nutzungsrechtes bedeutet, dass Sie Ihre Publikation anderweitig drucken oder online stellen können, ohne die HSF Meißen um Erlaubnis fragen zu müssen. Diese Möglichkeiten können Sie auch Dritten einräumen. Allerdings können Sie Dritten kein ausschließliches Nutzungsrecht mehr einräumen.

Falls Sie Ihre Publikation zuerst in einem Verlag veröffentlichen möchten, achten Sie darauf, dem Verlag nur ein einfaches und kein ausschließliches Nutzungsrecht einzuräumen. Dann können Sie Ihre Publikation zusätzlich auf Repositorien Ihrer Wahl wie dem MeiDoks-Dokumentenserver veröffentlichen.

Nachnutzung von Publikationen mit Creative-Commons-Lizenzen (CC)

Als Urheber können Sie festlegen, wie Ihre Publikation von anderen nachgenutzt werden darf. Eine Möglichkeit dazu bieten die Creative-Commons-Lizenzen. Dabei handelt es sich um standardisierte Lizenzverträge.

Folgende Creative-Commons-Lizenzen (Version 4.0) sind auf dem MeiDoks-Dokumentenserver wählbar:

Im Sinne von Open Access empfehlen wir CC BY.

Punkt 2.11 in der Anleitung zum Hochladen wissenschaftlicher Arbeiten beschreibt, an welcher Stelle Sie die CC-Lizenzen auswählen können. Es steht Ihnen selbstverständlich frei, auch keine Lizenz auszuwählen.

Alle bibliografischen Titeldaten (Metadaten) auf dem MeiDoks-Dokumentenserver sind kostenfrei unter der Lizenz "Creative Commons — CC0 1.0" zur freien Nachnutzung verfügbar.

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