Studienrichtungen und Einstellungsbehörden
Im Ergebnis des mehrstufigen Auswahlverfahrens werden geeignete Bewerber/Bewerberinnen von der zuständigen Einstellungsbehörde eingestellt.
Folgende Einstellungsbehörden gibt es:
Einstellungsbehörde:
die Landesdirektion Sachsen sowie die Städte, Gemeinden und Landkreise.
Ansprechpartnerin: stellvertretend für alle Einstellungsbehörden
Einstellungsbehörde:
das Landesamt für Steuern und Finanzen
Ansprechpartner:
Für den Studienbeginn im Jahr 2024 werden keine Studienplätze angeboten.
Einstellungsbehörde:
das Landesamt für Steuern und Finanzen
Ansprechpartnerin:
Einstellungsbehörde:
das Oberlandesgericht Dresden
Ansprechpartnerin:
Justizamtsrätin Anja Ehrlich
Telefon: (+49) (0351) 4 46 12 71
E-Mail: ausbildung@olg.justiz.sachsen.de
Einstellungsbehörden:
die kreisfreien Städte (Leipzig, Chemnitz, Dresden), die Landkreise, der Kommunale Sozialverband und das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz
Ansprechpartner: stellvertretend für die Einstellungsbehörden
Einstellungsbehörde:
die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland
Standort Dresden
Ansprechpartnerin:
Einstellungsbehörde:
die Landesdirektion Sachsen sowie Städte, Gemeinden und Landkreise
Ansprechpartnerin: