Auswahlverfahren

Bewerbungen für den Studienbeginn im September 2025 sind ab 1. Juni möglich. Der Bewerbungszeitraum für den Studienbeginn 2024 ist beendet. 

Studieninteressenten werden in ein mehrstufiges Auswahlverfahren einbezogen. Dieses beginnt mit einem Onlinetest, zu dem die Bewerberinnen und Bewerber per E-Mail eingeladen werden.

Die Testergebnisse aller Bewerbenden werden im Anschluss an die Einstellungsbehörden weitergeleitet, welche damit jeweils das weitere Auswahlverfahren durchführen. Nach dem Auswahlverfahren entscheiden die Einstellungsbehörden, welche der Bewerberinnen und Bewerber für das Studium am besten geeignet sind. Diese erhalten von der jeweiligen Einstellungsbehörde eine verbindliche Einstellungszusage.

Die für die Studiengänge

  • Steuerverwaltung
  • Staatsfinanzverwaltung
  • Vollzugs- und Verwaltungsdienst* und
  • Rechtspflege

zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber werden von den Einstellungsbehörden bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen für die Dauer des Studiums in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen.

*Im Studiengang Vollzugs- und Verwaltungsdienst sind die fachwissenschaftlichen Studienabschnitte an der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen in Bad Münstereifel abzuleisten. Die fachpraktische Ausbildung erfolgt in Justizvollzugsanstalten des Freistaates Sachsen.

Mit den zugelassenen Bewerbenden für die Studiengänge

  • Allgemeine Verwaltung,
  • Sozialverwaltung und
  • Sozialversicherung

schließen die Einstellungsbehörden privatrechtliche Ausbildungsverträge ab oder berufen in ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis.

Die für den Studiengang

  • Digitale Verwaltung

zugelassenen Bewerbenden erhalten, je nach Einstellungsbehörde, einen privatrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen Ausbildungsvertrag oder werden in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen.

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