Das berufsintegrierende Studium der allgemeinen Verwaltung bereitet die Studierenden auf die anspruchsvolle Sachbearbeitung und mittlere Führungsfunktionen in der Landes- und Kommunalverwaltung vor. Studieninhalte sind so angelegt, dass die Studierenden nicht nur Gesetze und andere Rechtsvorschriften kennen und auslegen können, sondern auch mit betriebswirtschaftlichen Instrumenten umzugehen lernen. Ziel ist es, nach dem abgeschlossenen Studium als Verwaltungsgeneralistinnen und -generalisten mit hoher Anwendungskompetenz in der staatlichen und kommunalen Verwaltung tätig zu werden. Hier können Absolventinnen und Absolventen komplexe Projekte planen und durchführen sowie politische Entscheidungen vorbereiten.
Den berufsintegrierenden Bachelorstudiengang schließen die Studierenden mit dem akademischen Grad Bachelor of Laws (LL. B.) ab und erwerben somit die Befähigung für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsebene. Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsebene, der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung können den Studiengang im Rahmen der Aufstiegsausbildung absolvieren. Neben den bereits in der öffentlichen Verwaltung tätigen Beschäftigten und Beamtinnen bzw. Beamten können sich auch „Quereinsteiger“ für die Aufnahme des Studiums bewerben.
Weitere Informationen zum Studiengang finden Sie unter https://www.hsf.sachsen.de/studium/bachelorstudiengaenge/allgemeine-verwaltung-berufsintegrierend/
Direkt zur Bewerbung:https://www.hsf.sachsen.de/studium/bachelorstudiengaenge/allgemeine-verwaltung-berufsintegrierend/bewerbung-und-zulassung/