30. Diplomierungsfeier am Fachbereich Rechtspflege

Dr. Peggy Gänßler, Fachbereichsleiterin Rechtspflege

 

Am 12. März 2025 fand an der Hochschule Meißen (FH) die 30. Diplomierungsfeier für die Absolventinnen und Absolventen des Fachbereichs Rechtspflege statt, die wieder zahlreiche hochkarätige Persönlichkeiten aus der sächsischen Justiz nach Meißen lockte. So konnten wir beispielsweise die neue Staatsministerin der Justiz Frau Prof. Geiert, den Präsidenten des Oberlandesgerichts Dresden Herrn Dr. Ross, die Präsidentin des Sächsischen Landessozialgerichts Frau Kucklick und die Präsidentin des Sächsischen Finanzgerichts Frau Gerhard sowie 22 Diplomandinnen und Diplomanden aus den Einstellungsjahrgängen 2019 und 2020 mit ihren Familien und Freunden herzlich willkommen heißen. 

Nach einer Begrüßung durch die Fachbereichsleiterin Frau Dr. Peggy Gänßler hielt die Prorektorin unserer Hochschule, Frau Dr. Samia Härtling, ein Grußwort. Auch die Staatsministerin der Justiz, Frau Prof. Constanze Geiert, wandte sich an die Ehrengäste der Feierstunde und beglückwünschte die Diplomandinnen und Diplomanden des Fachbereichs Rechtspflege zu ihrem Erfolg in der Prüfung und zu ihren Diplomen. Die diesjährige Festrede hielt Herr Robert Walter, Notar in Mittweida. Er betonte die gemeinsame Verantwortung der Rechtspfleger und Notare für unseren Rechtsstaat.

Schließlich war der Moment gekommen und die 22 Diplomandinnen und Diplomanden des Fachbereichs Rechtspflege erhielten ihre Diplome. Die diesjährigen Diplomthemen waren – wie immer – breit gefächert: Von zahlreichen straf- und strafprozessrechtlichen Themen (‚Ausgewählte Rechtsfragen um das sogenannte Containern‘ oder ‚Todesstrafe - Töten im Namen der Gerechtigkeit‘), über speziell für Rechtspfleger interessante Themen (‚Das Aufgebot der unbekannten Miterben gem. § 352d FamFG ‘ oder ‚'Aufhebung oder Aussetzung der Zwangsvollstreckung auf Rechtsbehelf im Hinblick auf § 88 InsO und § 89 Abs. 1 InsO?‘) wurden auch zahlreiche rechtspolitisch interessante Fragestellungen (‚Ist die Strafmündigkeitsgrenze noch zeitgemäß?‘ oder ‚JVA-Hopping: Zum Phänomen des sog. „Hafttourismus" – eine rechtliche Betrachtung‘) bearbeitet.

Die Arbeiten von Frau Laura Beyer (‚Das gegenseitige Vertretungsrecht von Ehegatten in Angelegenheiten der Gesundheitssorge (§ 1358 BGB‘), Frau Theresa Geisler („Hasskriminalität“ und „Feindeslisten“ – eine strafrechtliche Betrachtung‘) und Frau Dorothea Marie Sättlele (‚Mindestlohn für Häftlinge‘) wurden mit der Note 1 „sehr gut“ bewertet und als beste Diplomarbeiten ausgezeichnet. Dafür wurden diese auch von der Vorsitzenden des Verbandes Sächsischer Rechtspfleger e. V., Tanja Romstedt, geehrt. 

Die Abschiedsrede verbunden mit einem Rückblick auf drei Jahre Studium, erste berufliche „Gehversuche“ und die herausfordernde, berufsbegleitende Diplomierung wurde von Frau Katrin Seidel und Herrn Rico Hust gehalten und endete mit den treffenden Worten: „Wir haben es geschafft!“.

Wir gratulieren allen frisch „gebackenen“ Diplom-Rechtspflegerinnen und Diplom-Rechtspflegern noch einmal ganz herzlich und wünschen Ihnen Freude und Erfolg im Beruf sowie Gesundheit, Glück und Wohlergehen im privaten Bereich!